KI-Handlungsempfehlungen für MTV

Stand: März 2025

Ausgangslage und Fokus der Empfehlungen

Software-Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren, entwickeln sich zu einem festen Bestandteil in Alltag, Bildung und Beruf. Unter bestimmten Voraussetzungen können KI-basierte Anwendungen eine Entlastung der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung (MTV) mit sich bringen. Zu diesen Voraussetzungen zählen KI-Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein. Die Nutzung KI-basierter Anwendungen wirft jedoch auch Fragen auf, die nicht immer einfach und allgemeingültig beantwortet werden können. Dies liegt u. a. an der schnell voranschreitenden technischen Weiterentwicklung, an derzeit noch lückenhaften rechtlichen Regelungen und daran, dass KI-Komponenten in Software-Anwendungen nicht immer als solche erkennbar sind. Was erlaubt ist und unter welchen Voraussetzungen, hängt z. T. von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.

Die UOS setzt auf eine offene und zugleich kritisch-reflektierte Haltung hinsichtlich der Nutzung KI-basierter Anwendungen. Die vorliegenden Empfehlungen bieten hierfür Orientierungspunkte und verweisen auf weiterführende Informations- und Fortbildungsmöglichkeiten. Sie sollen dabei helfen, das Potential KI-basierter Anwendungen regelkonform, situationsgerecht sowie nach individuellem Bedarf auszuschöpfen und enthalten

  • Definitionen häufig verwendeter Begriffe,
  • Informationen zum grundsätzlichen Umgang mit KI-Werkzeugen,
  • Informationen zu rechtlichen Regelungen und
  • eine Checkliste für die Nutzung von KI-Werkzeugen.

Im Fokus der Empfehlungen steht es, Mitarbeitende zu befähigen, die Chancen und Risiken der Verwendung KI-basierter Anwendungen kompetent einschätzen und sich bei Bedarf selbstständig fortbilden zu können.

Da voranschreitende technische Entwicklungen und Änderungen rechtlicher Regelungen eine kontinuierliche Anpassung erfordern, ist der Inhalt der vorliegenden Empfehlungen vorbehaltlich zu betrachten sowie regelmäßig hochschulintern zu prüfen und zu aktualisieren. Fragen und Rückmeldungen zu den Empfehlungen können per E-Mail an den  Sprecher des CIO-Gremiums der UOS gerichtet werden.

Erste Schritte

Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz KI-basierter Anwendungen zulässig ist, sofern er den rechtlichen Vorschriften sowie den Vorgaben der UOS entspricht. Dazu zählt, dass Nutzende sich mit den grundlegenden Regeln für eine rechtskonforme Nutzung vertraut machen, bevor sie KI-basierte Anwendungen am Arbeitsplatz einsetzen. Die UOS stellt hierfür Informationen wie die vorliegenden Empfehlungen und die  Leitlinie zum Einsatz generativer KI-basierter Anwendungen an der UOS zur Verfügung und bietet verschiedenartige Möglichkeiten zur  Schulung und Weiterbildung.

Zunächst ist es hilfreich, sich mit den zentralen Begriffen bekannt zu machen.

Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet laut  Europäischem Parlament „die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren“. An der UOS umfasst die Verwendung des Begriffs „KI“ die Gesamtheit der von der Fach-Community akzeptierten Methoden und Software-Anwendungen. Beide Varianten haben ihren Nutzen und zeigen zugleich, dass der Begriff derzeit nicht trennscharf zu definieren ist.

KI-basierte Anwendungen, auch als KI-Systeme, KI-Werkzeuge oder KI-Tools bezeichnet, sind im vorliegenden Kontext Software-Anwendungen, die es durch KI-unterstützte Funktionen erlauben, große Datenmengen in hoher Geschwindigkeit auszuwerten. Auf Anfragen von Nutzenden können situativ Ergebnisse erzeugt werden, die auf der Verarbeitung von Daten beruhen. Diese Verarbeitung erfolgt in Prozessen, die zuvor "trainiert" wurden. Dabei können verschiedene Methoden und unterschiedliche Arten von Datensätzen zum Einsatz kommen. Einigen KI-basierten Anwendungen ist es möglich, die Qualität der ausgegebenen Ergebnisse durch die Verwertung neu hinzukommender Daten zu verbessern, also zu „lernen“. Sie sind jedoch nicht in der Lage, die verarbeiteten Daten inhaltlich zu verstehen, da sie lediglich mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten, um auf Basis der Lerndaten bestmögliche Ergebnisse vorauszusagen. Da KI-basierte Anwendungen im Regelfall nicht mit dem Internet verbunden sind, greifen sie nur auf Daten zurück, die zu dem Zeitpunkt aktuell waren, als die Anwendungen veröffentlicht wurden sowie auf Daten, die Nutzende nach der Veröffentlichung eingegeben haben. Ihre Ausgaben und Ergebnisse sind also nicht immer aktuell.

Generative KI beschreibt Systeme, die mittels maschineller Lernverfahren und großer Datenmengen auf Eingaben reagieren und hierbei komplexe Inhalte erzeugen können. Am bekanntesten sind derzeit generative KI-Systeme, die auf Sprachmodellen, auch Large Language Models (LLMs) genannt, basieren. Diese können menschliche Sprache erkennen, verarbeiten und generieren. Ein textbasiertes Dialogsystem (ein Chatbot) ermöglicht dabei die Interaktion mit den Nutzenden. Bei generativen KI-basierten Anwendungen kann es sich neben textgenerierenden KI-Systemen aber z. B. auch um bildgenerierende KI-Systeme handeln oder um KI-Systeme, die Videos, Programmiercode etc. erstellen. Daher wird mittlerweile statt „Large Language Model“ eher die Bezeichnung „Foundation Model“ verwendet.

Der Input besteht aus dem, was die Nutzenden in ein KI-System eingeben (Prompts). Hierzu gehören z. B. die Eingaben in Textfelder von Chatbots, aber auch hochgeladene Text-, Bild- oder Audiodateien.

Als Output werden die ausgelieferten Ergebnisse bezeichnet, die eine KI-Anwendung auf Anfragen der Nutzenden generiert. Der Output baut auf einer wahrscheinlichkeitsbasierten Berechnung auf, weshalb sich die Antwort auf eine Anfrage ggf. nicht exakt reproduzieren lässt.

Durch gezieltes Prompting, also durch genaue Anweisungen, lässt sich die Ergebnisqualität des Outputs maßgeblich beeinflussen. Der Begriff „Prompt“ bezeichnet die konkrete Anfrage der bzw. des Nutzenden an die KI-basierte Anwendung. Ein Prompt kann neben der zentralen Frage auch Quellenmaterial und Anweisungen zur Bearbeitung der Anfrage enthalten.

Von "Halluzinieren" ist manchmal die Rede, wenn insbesondere KI-Sprachmodelle Ergebnisse produzieren, die keine Entsprechung in der Realität haben. Dies können z. B. Texte oder Quellenangaben sein, die als Antwort auf eine Anfrage ausgegeben werden und dem Muster entsprechen, mit dem ein KI-System trainiert wurde, die jedoch faktisch nicht als richtig zu bewerten sind. Dies geschieht, da KI-Systeme ihren Output auf Basis von Wahrscheinlichkeiten generieren, ohne die Inhalte verstehen zu können.

Ein Bias liegt vor, wenn Trainingsdaten Vorurteile enthalten, die z. B. auf Hautfarbe, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit beruhen. Diese Vorurteile können in den ausgegebenen Ergebnissen reproduziert werden. Gleiches gilt für Korrelationen, die in den Trainingsdaten auftauchen. Wird z. B. der Begriff 'Professur' statistisch betrachtet häufiger mit männlichen Personenbezeichnungen kombiniert, enthalten aufgrund der Wort-für-Wort-Wahrscheinlichkeitsberechnung auch die ausgegebenen Antworten eher solche Kombinationen.

Bezüglich der Trainingsdaten, die für eine Anwendung genutzt werden, sind Anbieter von KI-Systemen unterschiedlich transparent (siehe  Gegenüberstellung verschiedener KI-Anwendungen in Bezug auf deren Transparenz). Trainingsdaten können z. B. Datensätze umfassen, die vor der Veröffentlichung eines KI-Systems für das Basistraining verwendet wurden, bei einigen KI-basierten Anwendungen aber auch Inhalte, die Nutzende nach Veröffentlichung des KI-Systems eingeben und die für ein fortlaufendes Training der Anwendung verwendet werden. Die Qualität der zur Berechnung verwendeten Daten hat dabei erheblichen Einfluss auf die Qualität des ausgegebenen Ergebnisses. Sie kann z. B. zur Wiedergabe von Vorurteilen oder Unwahrheiten führen, die in den Trainingsdaten enthaltenen sind.

Mehr Informationen zur Terminologie und zum Thema   "Was ist KI?" bietet das Digitale Lehre Portal der UOS. Es richtet sich grundsätzlich an Lehrende, enthält aber zahlreiche allgemeine Informationen, die auch für Mitarbeitende in Technik und Verwaltung interessant sein können.

Von Zeit zu Zeit ist es erforderlich, Arbeitsprozesse und Vorgehensweisen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dies gilt auch für die Nutzung KI-basierter Anwendungen. Hierfür können innerhalb der Organisationseinheiten Voraussetzungen und Anforderungen für den Einsatz KI-basierter Anwendungen definiert und kommuniziert werden, z. B. durch das Auflisten zulässiger oder unzulässiger KI-Werkzeuge. Die schriftliche Festlegung von Regeln oder Orientierungspunkten ermöglicht Mitarbeitende mehr Sicherheit im Umgang mit KI-basierten Anwendungen. Sie benötigen jedoch ggf. weitere Unterstützung beim Erwerb von KI-Kompetenzen. Die Verwendung generativer KI-Werkzeuge und deren mögliche positive sowie negative Effekte können z. B. in Besprechungen thematisiert werden. Zudem können  Weiterbildungsangebote wahrgenommen oder Informationsveranstaltungen besucht werden.

Die möglichen Einsatzgebiete KI-basierter Anwendungen können von Arbeitsbereich zu Arbeitsbereich variieren. Datenanalysen, Übersetzungen, Transkriptionen von Audiodateien und Zusammenfassungen von Texten zählen zu den weit verbreiteten Einsatzgebieten.

Die UOS stellt u. a.  Schnittstellen zu externen Anwendungen bereit, die eine datenschutzkonforme Nutzung erlauben. Auch hier gilt es jedoch, gewisse Vorgaben zu beachten, auf die im Folgenden eingegangen wird. Mitarbeitende in Technik und Verwaltung haben zudem die Möglichkeit  an der UOS betriebene KI-Dienste zu verwenden. Anders als bei Schnittstellen zu Systemen externer Anbieter, können hier auch personenbezogene Daten eingegeben werden, da die eingegebenen Daten die Systeme der Universität nicht verlassen.

Verantwortung und Kompetenz im Umgang mit KI

Die UOS möchte Mitarbeitende in Technik und Verwaltung darin bestärken, der Verwendung von KI-Werkzeugen gegenüber offen zu sein und diese in zulässigem und geeignetem Maße in ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Hierfür sind u. a. grundlegende Kenntnisse der Funktionsweise, der Möglichkeiten und Grenzen erforderlich. Dazu gehört z. B. das Wissen, dass textgenerierende KI-Systeme keine mitdenkenden Dialogpartner sind, die verbrieftes Wissen aus einer Datenbank abrufen oder live das Internet durchsuchen. Es handelt sich um Text-Generatoren, die eine wahrscheinlichkeitsbasierte Berechnung von Wortkombinationen auf Basis zur Verfügung stehender Trainingsdaten durchführen. Daher gilt grundsätzlich:

  • Alle Eingaben von Nutzenden müssen gemäß geltender gesetzlicher und hochschulinterner Vorgaben erfolgen. 
  • Alle KI-generierten Ergebnisse sind vor einer weiteren Verwendung auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen und ggf. zu kennzeichnen.

Unter bestimmten Bedingungen lösen KI-Werkzeuge Aufgaben bei mindestens gleichwertiger Ergebnisqualität effizienter als es Menschen möglich ist. Solche Werkzeuge haben das Potential, Mitarbeitende zu entlasten. Inwiefern KI-Nutzung sinnvoll und zulässig sein kann, ergibt sich aus

  • rechtlichen Regelungen,
  • Anschaffungskosten und/oder Lizenzgebühren,
  • organisationsinternen Vorgaben,
  • persönlichen Kompetenzen,
  • Energie- und Ressourcenverbrauch sowie
  • sozialen und ethischen Standards.

Die folgenden Fragen können dabei helfen, Mehrwert und Zulässigkeit der KI-Nutzung zu klären:

Vor der Nutzung sollte definiert werden, welchen Funktionsumfang ein Werkzeug zum Lösen der vorliegenden Aufgabe und evtl. weiterer, wiederholt anfallender Aufgaben benötigt. KI-basierte Anwendungen mit einem Funktionsumfang, der tatsächlich anfallende Aufgaben übersteigt, sind oft komplexer in der Handhabung und verbrauchen meist mehr Ressourcen.

Informationen zu allen  von der UOS angebotenen und empfohlenen KI-Anwendungen bietet das Digitale Lehre Portal.

Nicht jede KI-basierte Anwendung darf für berufliche Zwecke bzw. auf beruflich genutzten IT-Geräten verwendet werden. Lassen die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen eines Werkzeugs etwa auf mangelnden Schutz von sensiblen Daten oder Urheberrechten schließen, dürfen diese Werkzeuge nicht eingesetzt werden. Auch wenn seitens der Nutzenden grundlegende Anforderungen an eine zulässige Verwendung nicht erfüllt werden können, z. B. aus Mangel an Zeit oder Wissen, ist von der Nutzung KI-basierter Werkzeuge abzusehen.

Soll z. B. ein KI-Sprachmodell zum Einsatz kommen, empfiehlt die UOS hierfür ausschließlich selbst bereitgestellte Schnittstellen (z. B.  kiwi) oder die Schnittstelle der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG), die  Academic Cloud. Personenbezogene Daten der Mitarbeitenden werden beim Login mit der UOS-Kennung auf diese Weise nicht übertragen. Zudem steht der Input der Mitarbeitenden dem hinter der Schnittstelle liegenden KI-Sprachmodell (von OpenAI, Microsoft etc.) nicht für das fortlaufende Training zur Verfügung. Personenbezogene Daten sowie urheberrechtlich geschützte Materialen dürfen aber auch über eine solche datenschutzkonforme Schnittstelle nicht in KI-Systeme externer Anbieter eingegeben werden.

Auch Assistenzfunktionen (z. B. Copilot in Microsoft 365) dürfen nicht zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie urheberrechtlich geschützter Materialien verwendet werden.

Für die Arbeit mit personenbezogenen Daten steht seit April 2025 ein eigenes  KI-Sprachmodell der UOS zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einen Prototyp, der auch auf Basis der Rückmeldungen der Nutzenden weiterentwickelt wird.

Wie schon bei der Frage nach der Eignung eines KI-basierten Werkzeugs, ist es ratsam abzuwägen, ob eine von der UOS zur Verfügung gestellte Anwendung zum Erledigen der vorliegenden Aufgabe gleichermaßen oder sogar besser geeignet ist als Anwendungen externer Anbieter. Hinsichtlich der Anschaffung und/oder Nutzung können so ggf. Kosten reduziert werden.

Auch  Energie- und Ressourcenverbrauch spielen eine Rolle. Ist die Verwendung eines KI-Werkzeugs innerhalb eines Arbeitsprozesses nicht zwingend erforderlich, lohnt sich die Frage, ob die Arbeitserleichterung den zusätzlichen Energieverbrauch rechtfertigt. Zudem kann geprüft werden, ob die Verwendung einer KI-basierten Anwendung tatsächlich eine Zeitersparnis mit sich bringt. Eine komplexe Handhabung oder ggf. vorhandene Medienbrüche (z. B. durch Wechsel zwischen verschiedenen Software-Systemen oder von digitalen zu Papierdokumenten) können dazu führen, dass der Aufwand den Ertrag der Verwendung einer KI-basierten Anwendung übersteigt.

Besonders für Personen, die nicht täglich mit Unterstützung generativer KI arbeiten, oder deren Kenntnisse im Umgang mit generativer KI noch eher gering sind, bietet sich die Verwendung einer Checkliste an.

Checkliste zur Nutzung KI-basierter Anwendungen

Orientiert an der „ Checkliste zum rechtskonformen Umgang mit Generativen KI-Systemen“ der RWTH Aachen University, in Fassung 1.0 vom 16.04.2024

Vor der Verwendung

  • Die Verbindung mit dem Internet erfolgt über das Universitätsnetz oder per VPN.
  • Das Werkzeug wird entsprechend der Aufgabe ausgewählt.
  • Das Angebot der UOS wird auf ein geeignetes Werkzeug geprüft.
  • Die Nutzungsbedingungen des ausgewählten KI-Werkzeugs sind bekannt.

Während der Verwendung

  • Es werden keine personenbezogenen Daten eingegeben.
  • Hochgeladene Inhalte enthalten keine personenbezogenen Daten.
  • Es wird kein urheberrechtlich geschütztes Material eingeben.
  • Hochgeladene Inhalte enthalten kein urheberrechtlich geschütztes Material.
  • Es wird kein Material aus vertraulichen Quellen eingegeben.
  • Hochgeladene Inhalte enthalten kein Material aus vertraulichen Quellen.

Eine Ausnahme bilden entsprechend gekennzeichnete  KI-Systeme, die an der UOS gehostet werden. Ein solches System gibt keine Daten an Server außerhalb der UOS weiter, weshalb auch personenbezogene Daten eingegeben werden dürfen. Der Prototyp eines  an der UOS gehosteten KI-Sprachmodells steht den Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung seit April 2025 zur Verfügung.

Nach der Verwendung

  • Entscheidungen und Bewertungen beruhen primär auf menschlicher Urteilsfindung.
  • Entscheidungen erfolgen nicht auf Basis von ungeprüftem KI-Output.
  • KI-Output wird vor der Verbreitung oder Veröffentlichung auf personenbezogene Daten geprüft.
  • KI-Output wird vor der Verbreitung oder Veröffentlichung auf urheberrechtlich geschützte Inhalte geprüft.
  • KI-Output wird vor der Verbreitung oder Veröffentlichung verifiziert und ggf. gekennzeichnet.

Die Checkliste kann als  PDF-Dokument (PDF, 119 kB) heruntergeladen werden.

Neben dem Wissen, wie generative KI zulässig und gewinnbringend eingesetzt werden kann und dass KI-generierte Ergebnisse stets zu verifizieren und ggf. zu kennzeichnen sind, ist ein Bewusstsein für mögliche Auswirkungen der Nutzung auf persönliche Kompetenzen erforderlich. Eine reflektierte Nutzung kann den Erwerb oder die Stärkung individueller Kompetenzen unterstützen, z. B. im Bereich der internen Kommunikation oder der Selbstorganisation. Eine unreflektierte Nutzung kann jedoch auch zum Abbau persönlicher Kompetenzen führen oder den Erwerb neuer Fähigkeiten verhindern. Letzteres kann insbesondere dann geschehen, wenn KI-Werkzeuge nicht mehr als Hilfsmittel eingesetzt werden, um zeitaufwendige, aber weniger anspruchsvolle Arbeitsschritte zu erledigen, sondern wenn sie Aufgaben erledigen, für die menschliches Mitdenken erforderlich ist.

Rechtliche Regelungen

Die Gesetzgebung ist mit Blick auf den Einsatz KI-basierter Anwendungen derzeit noch lückenhaft. Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) bilden in Deutschland daher aktuell verschiedene Richtlinien und Verordnungen den rechtlichen Rahmen für die Nutzung KI-basierter Anwendungen im Hochschulkontext. Sie definieren u. a. die Verantwortung und Pflichten von Nutzenden.

Mehr Klarheit verspricht die am 12.07.2024 veröffentlichte  KI-Verordnung. Sie gilt 24 Monate nach ihrer Veröffentlichung, in Teilen bereits nach 6 bzw. 12 Monaten, oder erst nach 36 Monaten. Diese europäische Verordnung beschreibt u. a. eine Transparenzpflicht, die die Kennzeichnung KI-basiert erstellter Inhalte betrifft.

Die hier vorliegenden rechtlichen Einschätzungen basieren, soweit nicht anders benannt, maßgeblich auf dem  Infopapier Rechtliche Aspekte des Einsatzes von KI in Studium, Lehre und Prüfung (2023) von Janine Horn.

Die folgende Tabelle listet bestehende Gesetze auf, aus denen Einschätzungen für den Umgang mit KI-basierten Anwendungen abgeleitet werden können.

Tabelle bestehender Gesetze, aus denen Einschätzungen für den Umgang mit KI-basierten Anwendungen abgeleitet werden können

Gesetze und Empfehlungen

Was wird darin geregelt?

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

  • Urheberrechtsschutz
  • Nutzungsrechte an Input, Output und Trainingsdaten

KI-Verordnung (AI Act)

  • Verantwortung und Pflichten von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen
  • Schutz der von KI-Systemen betroffenen Personen

KI-Haftungsrichtlinie

  • Verschuldungsabhängige Haftung von Anbietern und Nutzenden von KI-Systemen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KI-Anbieter

  • Kennzeichnungspflichten
  • Einhaltung ethischer Grundlagen
  • Nutzungsrechte und Haftung bezüglich des Outputs

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Verantwortung und Pflichten bei der Datenverarbeitung
  • Rechte betroffener Personen, wenn eine KI mit personenbezogenen Daten gespeist wird, wenn sie diese Daten verwendet oder wenn sie als Grundlage für personenbezogene Entscheidungen dienen

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

  • füllt Öffnungsklauseln der DSGVO
  • findet nur Anwendung, soweit die DSGVO nicht unmittelbar gilt

Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)

  • gilt ergänzend zur DSGVO
  • erfasst alle Sachverhalte in denen personenbezogene Daten durch öffentliche Stellen des Landes Niedersachsen verarbeitet werden

Position der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen

  • Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Aufsicht elektronischer Präsenz- und Fernprüfungen
  • KI-basierte automatisierte Einzelfallentscheidungen

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in Verbindung mit Hochschulordnungen

  • Eigenständigkeit der Prüfungsleistung
  • Zulässige Prüfungsarten und -formen
  • Elektronische Prüfungsformen und deren Aufsicht (elektronische Fernprüfungen)
  • Erlaubnistatbestände zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu Prüfungszwecken

Leitlinie zum Einsatz KI-basierter Anwendungen an der Universität Osnabrück

  • Grundsätze des Umgangs mit generativer KI

Zunächst ist zu beachten, dass die Eingabe urheberrechtlich geschützter Materialien durch Hochladen sowie im Zuge des Prompting nicht zulässig ist.

Für KI-generierte Inhalte gilt bislang, dass diese in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind, da Werkschutz laut UrhG menschliche Schöpfung erfordert. Es besteht also folgende Diskrepanz: Eine KI-basierte Anwendung kann rechtlich nicht als Urheberin der durch sie generierten Inhalte gelten; ebenso können die Nutzenden der KI-basierten Anwendung nicht als Urheber:innen solcher Inhalte gelten, wenn sie nicht hinreichend gestalterischen Einfluss auf das Werkschaffen haben. Auch hat der Anbieter einer generativen KI-Anwendung in der Regel keine Rechteinhaberschaft nach dem UrhG oder verwandten Schutzrechten. Dennoch können Nutzende theoretisch Urheber:innen KI-generierter Inhalte sein, sofern sie innerhalb des Schaffensprozesses hinreichend Einfluss auf die generierten Inhalte haben. Gleiches gilt auch dann, wenn sie KI-generierte Inhalte weiterbearbeiten oder arrangieren. Unterschieden wird zwischen:

  • ausschließlich KI-generierten, nicht schutzfähigen Inhalten und
  • KI-gestützten, menschlichen, schutzfähigen Schöpfungen (bei denen KI nur als Hilfsmittel verwendet wird).

Zu Schutzfähigkeit und Urheberschaft nach UrhG siehe:   Horn, 2023, Seite 2 und folgende.

Eine Herausforderung hinsichtlich KI-basierter Anwendungen stellt die Tatsache dar, dass eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf ihre Nutzung „aufgrund der schwer durchschaubaren Prozesse der KI-Architekturen noch nicht definiert werden“ (  Horn, 2023, Seite 15) kann. Die Veröffentlichung KI-generierter Inhalte, die urheberrechtlich geschütztes Material Dritter enthalten, stellen eine Rechtsverletzung dar. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, z. B. durch mangelnde Kennzeichnung KI-generierter Inhalte innerhalb eines Textes, müsste jedoch zunächst nachgewiesen werden können. Dies wird u. a. dadurch erschwert, dass eine KI-basierte Anwendung ggf. nicht alle genutzten Quellen angibt oder Angaben zu Quellen generiert, die nicht existieren.
Ausschließlich KI-generierte Inhalte sind grundsätzlich gemeinfrei daher frei verwendbar. Sie können jedoch urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten, auf Trainingsdaten basieren, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten oder falsche Informationen beinhalten, ohne dass dies für die Nutzenden immer ersichtlich ist. KI-generierte Inhalte können jedoch entsprechend der folgenden gesetzlichen Nutzungserlaubnisse ohne Zustimmung der Rechteinhaber:innen weiterverwendet werden (  Horn, 2023, Seite 6):

  • Zitatrecht, § 51 UrhG
  • Karikatur, Parodie und Pastiche, § 51a UrhG
  • Kopieren und Teilen zu Lehrzwecken, § 60a UrhG
  • Übernahme in Lehrmedien, § 60b UrhG
  • Verwendung von Datenbankinhalten zu Lehr- und Forschungszwecken, § 87c Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 3 UrhG.

Werden KI-basierte Anwendungen zum Generieren von Texten, Bildern, Programmiercodes etc. verwendet, tragen die Nutzenden hierfür die Verantwortung. KI-generierte Inhalte müssen eigenständig verifiziert und auf Fehlerhaftigkeit und z. B. hetzerische oder diskriminierende Aussagen überprüft werden. Auch normative Über- oder Unterrepräsentationen und Auslassungen, sowohl bezogen auf Personen(-gruppen) als auch auf wissenschaftliche und anderweitige Inhalte, sind ggf. von den Nutzenden zu prüfen.
KI-generierte Ergebnisse ungeprüft und ungekennzeichnet zu übernehmen, birgt die Gefahr, Quellen nicht ausreichend sorgfältig kenntlich zu machen. KI-generierte Inhalte sollten daher generell als solche gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte laut UrhG existiert zwar bislang nicht, sie kann sich jedoch z. B. aus den Lizenz- oder Nutzungsbedingungen von Anbietern KI-basierter Anwendungen ergeben ( Horn, 2023, Seite 15). Auch Hochschulen können eine Kennzeichnungspflicht mittels interner Vorschriften festlegen. An der UOS ist dies aktuell nicht der Fall. Angaben zur Nutzung KI-basierter Anwendungen beim Verfassen von Inhalten sollten jedoch im gleichen Maße erfolgen, wie Angaben zu sonstigen relevanten Quellen.

Die Verwendung KI-basierter Anwendungen und der Umfang ihres Einsatzes können auf verschiedene Arten dokumentiert werden. Insbesondere Listen und Tabellen bieten sich hierfür an. Eine einfache Liste kann Auskunft darüber geben, ob und zu welchem Zweck KI-basierte Anwendungen genutzt wurden, z. B.:

  • für die Ideenfindung
  • für die Recherche
  • zur Übersetzung
  • zur Visualisierung
  • zum Generieren von Programmiercode
  • zum Erstellen oder Bearbeiten von Bildern

Die Verwendung generativer KI-Anwendungen erfordert seitens der Nutzenden bei der Eingabe von Inhalten und Aufforderungen (Prompts) besondere Sorgfalt im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Laut DSGVO stellen "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen", personenbezogene Daten dar ( Website der Europäischen Kommission: Was sind personenbezogene Daten?). Dies schließt u. a. Namen und Vornamen, E-Mail-Adressen, die Vor- und Nachnamen enthalten, Privatanschriften sowie Gesundheitsinformationen ein. Solche Daten Dritter dürfen ebenso wenig in KI-basierte Anwendungen eingegeben werden, wie Bilder, Video- oder Audioaufnahmen von Dritten.
Sobald personenbezogene Daten durch einen externen Dienst verarbeitet werden, bedarf es einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der DSGVO, bei der die Hochschule eine entsprechende Kontrolle vornimmt (siehe   Horn, 2023, Seite 14). Eine Alternative stellen entsprechend gekennzeichnete KI-Systeme dar, die an der UOS gehostet werden. Hierzu zählt das seit April 2025 zur Verfügung stehende  KI-Sprachmodell der UOS.

Fort- und Weiterbildungsangebote

Um den Anforderungen an die Nutzung KI-basierter Anwendungen gerecht zu werden und gleichzeitig die Potentiale von KI im Arbeitsalltag nutzen zu können, entstehen derzeit zahlreiche Angebote zur Information und zum Kompetenzerwerb. Darunter befinden sich z. B. universitätsinterne Informationsveranstaltungen und -materialien, aber auch Veranstaltungsaufzeichnungen, Handlungsempfehlungen und Anwendungsbeispiele anderer wissenschaftlicher Einrichtungen. Die folgende Auswahl bildet einen kleinen Teil der Möglichkeiten ab, um das eigene Wissen und die individuellen Kompetenzen selbstständig zu erweitern.

Weiterbildungsoptionen vor Ort

Das im Zentrum für Digitale Lehre, Campus-Management und Hochschuldidaktik (virtUOS) erstellte Mikromodul  'Willkommen im KI-Dschungel' schult Teilnehmende im Hinblick auf Gefahren und Möglichkeiten der Nutzung KI-basierter Anwendungen. Die interaktive Selbstlerneinheit hilft Risiken eigenständig zu erkennen und zu minimieren. Es richtet sich in erster Linie an Studierende, ist aber auch empfehlenswert für Mitarbeitende mit geringen KI-Vorkenntnissen oder ganz ohne Vorkenntnisse.

Online-Informationsquellen

Informationen anderer Hochschulen und weiterer Institutionen

Weiterführende Informationen zum rechtlichen Hintergrund bieten u. a.