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Mobilität zu Unterrichtszwecken an Erasmus Partneruniversitäten (STA)
Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozentinnen und Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen u.a. jenen Studierenden vermitteln, die ggf. nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Die Lehraufenthalte müssen mindestens zwei Tage (Ausnahme UK, hier muss der Aufenthalt mindestens fünf Tage dauern) und maximal zehn Tage dauern und mindestens acht Stunden Lehre pro Arbeitswoche (fünf Arbeitstage) enthalten.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Bewerbungsverfahren
Die Ausschreibung der Förderung für Erasmus Lehrendenmobilitäten erfolgt in der Regel vor Vorlesungsbeginn eines jeden Wintersemesters per E-Mail über die Erasmus-Fachbereichskoordinator*innen. Anträge zur Durchführung einer Lehrendenmobilität können für 2024/25 bis zum 31. Oktober 2024 (in Absprache mit Frau Bartke ggf. auch später) gestellt werden.
Einzureichende Unterlagen sind die Online-Bewerbung und das Mobility Agreement (DOCX, 50 kB), welches zusammen mit der aufnehmenden Einrichtung zu erstellen ist. Bitte loggen Sie sich mit Ihrer LDAP-Kennung im Online-Portal ein und starten Sie dort die Online-Bewerbung. Bitte reichen Sie anschließend das PDF-File der vollständigen Online-Bewerbung zusammen mit Ihrem Mobility Agreement bei Ihrer Erasmus-Fachbereichskoordination ein, damit diese alle Anträge gebündelt an das International Office weiterleiten kann. In unserer Austauschdatenbank können Interessierte die für 2024/25 vertraglich vereinbarten Lehrendenmobilitäten mit den jeweiligen europäischen Partnerhochschulen einsehen.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:
- Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende, die in einem vertraglichen Verhätlnis zur Hochschule stehen
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Das Programm bietet folgende Leistungen (bis zu gewissen Höchstsätzen):
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten
Übersicht über die Erasmus Stückkosten für Personalmobilitäten zu Lehrzwecken (PDF, 136 kB)
Auswahlverfahren:
Die Entscheidung über eine Mittelbewilligung wird - falls erforderlich bei nicht ausreichender Mittelverfügbarkeit - in Zusammenarbeit mit einer hochschulinternen Auswahlkommission getroffen. Es werden die Auswahlkriterien (u. a. erstmaliger Antrag, Förderung des wiss. Nachwuchses, Reziprozität, Verknüpfung mit anderen Kooperationsaktivitäten) entsprechend der EU-Richtlinien herangezogen.
Ansprechpartnerin
Anne Bartke
Tel.: +49 541 969-4765
anne.bartke@uni-osnabrueck.de
Raum: 19/E05
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück