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Transparenz der Forschung

Niedersächsische Leitlinien und ihre Umsetzung

Forschungsergebnisse dienen in erster Linie einer Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnis selbst. In manchen Fällen kann Wissen jedoch genutzt werden, um Schaden anzurichten. Insbesondere um Risiken missbräuchlicher Nutzung  von Forschungsergebnissen vorzubeugen sind in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der LandesHochschulKonferenz Niedersachsen (LHK»Leitlinien zur Transparenz der Forschung« verabschiedet worden. In der Präambel wird die besondere ethische Verantwortung von Forscherinnen und Forschern herausgehoben: »Sie haben ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten einzusetzen, um die einschlägigen Risiken zu erkennen, abzuschätzen und zu bewerten« und somit Dual-Use so weit wie möglich zu minimieren. Diese Leitlinien umfassen entsprechend vier jeweils auf Transparenz ausgerichtete Themenfelder:

  1. Transparenz der Projektförderung soll durch Veröffentlichung grundlegender Daten zu drittmittelfinanzierten Projekten – wie Fachbereich/Institut, i. d. R. Auftraggeberin/Auftraggeber, Projekttitel, Laufzeit und Fördersumme − sichergestellt werden. Veröffentlicht werden diese Angaben jährlich mit Stichtag 1.12. zum 31.3. des Folgejahres ‒ erstmalig entsprechend dieser Anforderung seit 2015.
  2. Transparenz der Projektergebnisse soll durch Veröffentlichung von Forschungsergebnissen – soweit keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen − öffentlich geförderter und abgeschlossener Projekte in Anlehnung an die Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gewährleistet werden. Um Mehrfacharbeiten zu vermeiden, müssen Schnittstellen zu den entsprechenden Datenbanken der Projektförderer geschaffen werden, wobei diese im Rahmen der Umsetzung des vom Wissenschaftsrat entwickelten Kerndatensatzes Forschung bundesweit definiert und realisiert werden sollen. Um dies zu realisieren, hat das Präsidium jetzt den Startschuss für die Etablierung eines Forschungsinformationssystems und die Schaffung erforderlicher Forschungsinformationsinfrastrukturen an der Universität gegeben.
  3. Transparenz in der Hochschule erfordert einen wissenschaftlichen und ethischen universitätsinternen Diskurs über Forschungsaktivitäten. Plattform und Kernelement hierfür bildet die Kommission für Forschungsethik, deren Aufgaben an die bereits bestehende Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) angebunden werden sollen. Die Kommission wird jeweils auf Antrag wissenschaftliche Einrichtungen u. a. in allgemeinen Fragen der Wissenschaftsethik beraten oder in Bezug auf einzelne Forschungsvorhaben Mitglieder und Angehörige der Universität durch die Beratung und Bewertung in ethischer und rechtlicher Sicht unterstützen.
  4. Transparenz durch Öffentlichkeit soll – so die Leitlinien − durch intensivere Kommunikation mit der Öffentlichkeit und in unterschiedlichen Formaten erfolgen, angefangen von Forschungsberichten über Tage der offenen Tür oder bis hin zu Neuen sozialen Medien erfolgen. Bewährt hat sich an der Universität Osnabrück eine Reihe von Veranstaltungen, wie u. a. die Universitätsreden, das Wissensforum oder die Osnabrücker Friedensgespräche. Geplant ist neu eine Vortragsreihe zu »Freiheit, Verantwortung und Transparenz in der Wissenschaft«.

Weitere Informationen werden von den Fördermittelgebern über laufende Projekte der Universität Osnabrück unter den folgenden Links bereitgestellt:

GEPRIS: Projektdatenbank der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Förderkatalog: Gemeinsame Projektdatenbank verschiedener Bundesministerien, darunter auch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Projekt-Personen-Suche der VolkswagenStiftung (darunter auch Niedersächsisches Vorab)