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Bild von Justitia. Foto: Kerstin Freking und Vera Warnsing

Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

Grundlage der Arbeit des Gleichstellungsbüros ist Artikel 3, insbesondere Absatz 2 und 3 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Darüber hinaus gelten unter anderem folgende gesetzlichen Grundlagen: