Hauptinhalt

Topinformationen

Checklisten und Antragsformulare

Bitte lesen Sie die Hinweise auf den jeweiligen Dokumenten aufmerksam durch und beachten Sie, dass einige Antragsformulare nur in den jeweiligen Fach-Prüfungsämtern (PDF, 774 kB) erhältlich sind. Detaillierte Informationen zu Prüfungen und Prüfungsverfahren entnehmen Sie bitte den allgemeinen und spezifischen Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge.

Die Antragsformulare können online ausgefüllt und per E-Mail im Mehrfächer-Prüfungsamt eingereicht werden oder per Post an die folgende Adresse gesandt werden:

Universität Osnabrück
Mehrfächer-Prüfungsamt (PATMOS)
49074 Osnabrück

Checklisten für einen erfolgreichen Studienabschluss
in den Mehrfächer-Studiengängen

Verfahrenshinweise zum Übergang von der Universität Osnabrück in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt

Leistungsbescheinigung und Zeugnis

Ein vorläufiger Notenspiegel kann ab einer Anzahl von 150 Leistungspunkten ausgestellt werden. Sollten in Ihrem Fall weniger als 150 Leistungspunkte vorliegen, ist zuvor die zuständige Ansprechperson im PATMOS zu kontaktieren.

Ein endgültiges Zeugnis kann beantragt werden, sobald die endgültige Gesamtnote für die studierende Person selbst in HISinONE sichtbar ist. Das endgültige Zeugnis wird zusammen mit dem Diploma Supplement ausgestellt, welches eine komplette Leistungsübersicht (Transcript of Records) enthält.

Bitte beachten Sie:
Notenspiegel und Leistungsbescheinigungen werden in der Regel nur zweimal pro Semester ausgestellt. Wählen Sie den Beantragungszeitpunkt daher mit Bedacht. Sollte kein gesiegeltes Dokument erforderlich sein, holen Sie sich Leistungsübersichten auch jederzeit und in beliebigem Umfang selbstständig aus HISinONE.

Bachelorstudierende, die sich für den Studiengang Master of Education an der Universität Osnabrück bewerben, benötigen keinen vorläufigen Notenspiegel mehr. Es reicht aus, wenn Sie Ihrer Bewerbung eine aktuelle Leistungsübersicht (pdf), aus der Ihre bislang erbrachten Leistungen und Leistungspunkte hervorgehen, beifügen. Diese Übersicht muss nicht behördlich beglaubigt sein.