Hauptinhalt

Topinformationen

Zwei Frauen sitzen nebeneinander an einem runden Tisch und befinden sich in einem Beratungsgespräch. Vor ihnen sind Informationsbroschüren zu sehen. Foto: Stephan Schute

Sexualisierte Belästigung - Beratung für Professor*innen

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt

Aktuelles

  • Zurück ins Uni-Leben: Auch das Gleichstellungsbüro bietet Beratungsgespräche künftig wieder in Präsenz an. Selbstverständlich beraten wir zusätzlich auch weiterhin per Videokonferenz, E-Mail und Telefon. Zur besseren Planbarkeit und zum Schutz aller Beteiligten finden Beratungen nach vorheriger Terminabspreche mit den jeweiligen Beraterinnen  und unter Einhaltung der 3G-Regeln aller Beteiligten statt. Bitte führen Sie einen entsprechenden Nachweis mit sich, dieser wird vor dem Beratungsgespräch geprüft. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zu universitären Gebäuden nur mit einer medizinischen Maske erlaubt ist. Wir freuen uns, Sie wieder in Präsenz bei uns begrüßen zu können.
  • Unsereneuen Kolleginnen  im Gleichstellungsbüro stellen sich und ihre Projekte vor
  • Weiterführende Informationen zum Thema Corona und Gleichstellung
  • Schloss erleuchtet in Orange – Universität Osnabrück beteiligt sich am internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen

Berater*innen an der Uni

Dr. Sabine Jösting
Gleichstellungsbeauftragte
sabine.joesting@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 541 969 4767

Annkatrin Kalas M.A.
Gleichstellungsreferentin
annkatrin.kalas@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 541 969 4520

Burghard Ilgener
Personalrat
burghard.ilgener@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 541 969 4657

Es fällt uns oft schwer zu akzeptieren, dass auch das persönliche Umfeld von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt betroffen sein könnte. Dennoch zeigen sowohl internationale Studien als auch die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros, dass auch Universitäten als Arbeits- und Studienort ein Umfeld sind, in dem sexualisierte Übergriffe stattfinden. Insbesondere die ausgeprägten Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse an Universitäten können zu subtilen Formen sexualisierter Belästigungen und Gewalt führen. Neben der allgemeinen Tabuisierung des Themas erschweren diese Machtverhältnisse den Opfern zusätzlich, sich gegen die Angriffe zur Wehr zu setzen.

Eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage unter Beschäftigten in Deutschland zeigt auf: Jede*r zweite Befragte hat gesetzlich verbotene Belästigung am Arbeitsplatz schon einmal erlebt. Dabei werden Frauen im Vergleich zu Männern häufiger durch Kollegen oder Vorgesetzte einer höheren Hierarchiestufe sexuell belästigt.

Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt werden überwiegend von Männern gegen Frauen ausgeübt. Übergriffe sind aber an kein Geschlecht gebunden. Von Formen sexualisierter Gewalt sind auch vor allem Menschen mit nicht normativen sexuellen Lebensweisen, -praxen und Genderperformances betroffen. Abwertungen und Beschämungen, die Betroffene aufgrund der Trans*identität und/oder der sexuellen Identität erleben, werden im Alltag oft genauso tabuisiert und negiert wie andere Formen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.

Unser Ziel ist es,  sowohl der Bagatellisierung als auch der Tabuisierung  entgegen zu wirken.

Was können Sie als Professor*in tun?

Im Umfeld der Universität können sexualisierte Belästigung und Gewalt durch Kolleg*innen, Vorgesetzte, Studierende oder auch Angestellte der Universität erfolgen. Bei sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt geht es häufig  nicht primär um Sexualität, sondern um Machtdemonstrationen. Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen sowie unter Androhung persönlicher oder beruflicher Nachteile bzw. unter Zusage von Vorteilen sind besonders schwerwiegend.

Häufig ziehen sich Betroffene in die Isolation zurück, leiden unter depressiven Stimmungen oder arrangieren sich in Scham und Furcht mit der Situation und versuchen, das Erlebte zu überspielen. Dies kann zu enormen Nachteilen in Studium und Beruf führen.

Als Person in einer Leitungsfunktion bzw. Betreuungssituation kann es vorkommen, dass Sie Augenzeug*in einer sexualisierten Belästigung werden oder um Hilfe gebeten werden. Als Mensch mit Leitungsfunktion stehen Sie hierbei in besonderer Verantwortung. Es kann schwerfallen zu akzeptieren, dass Mitarbeiter*innen oder Kolleg*innen ihre Grenzen gegenüber anderen Mitarbeiter*innen oder Studierenden überschreiten. Machen Sie entschieden klar, dass so ein Verhalten nicht geduldet wird. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich in solch einer Situation verhalten sollen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Erstberatung

Ein Team qualifizierter Erstberater*innen hilft Ihnen ohne jeglichen Handlungsdruck, die erlebte Situation einzuschätzen und klärt Sie über mögliche weitere Schritte auf. Auch bei Zweifeln darüber, ob ein Verhalten sexuelle Belästigung ist, können Sie vertraulich mit einer neutralen Person innerhalb und außerhalb der Universität über Ihre Erlebnisse sprechen. Sollten Sie von einer betroffenen Person angesprochen werden, beraten wir Sie gerne darin, wie Sie mit dieser Situation umgehen können.

Richtlinie der Universität Osnabrück

"Nach Maßgabe dieser Richtlinie gelten Verhaltens- und Handlungsweisen als sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, das die Würde der betreffenden Person verletzt, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Mit der Verabschiedung der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt (PDF, 176 kB) [barrierearme PDF] (english translation:
Guidelines on Sexualised Discrimination, Harassment and Violence (PDF, 174 kB)) macht die Universität Osnabrück deutlich, dass sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt unter keinen Umständen geduldet und entsprechend sanktioniert werden. Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst alle Mitglieder, Angehörigen, aber auch Besucher*innen universitärer Einrichtungen und Veranstaltungen. In der Richtlinie finden Sie neben einer Begriffsdefinition auch ein konkretes Beschwerdeverfahren im Belästigungsfall.

Externe Erstberater*innen

Neben den Berater*innen an der Uni gibt es die Möglichkeit, sich extern beraten zu lassen. Die Mitarbeiter*innen der externen Beratung unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht:

Antonius Geers
Dipl. Sozialpädagoge bei profamilia
osnabrueck@profamilia.de
Tel.: +49 541 23907

Sybille Singer-Wilking und Olga Barbje
Beraterinnen beim Frauennotruf bzw. der Frauenberatungsstelle
sexuelle.belaestigung@uni-osnabrueck.de
Tel.: +49 160 90209837