Hauptinhalt

Topinformationen

Wie schreibe ich einen Schluss?

1. Funktion und Umfang des Schlusses

  • Der Schluss ist der letzte Teil des Dreischritts: Einleitung, Hauptteil und Schluss.
  • Der Schluss dient dem Leser als Orientierung über die erzielten Ergebnisse und die bearbeiteten Schwerpunkte und ist der richtige Ort für die Frage: „Was bleibt?“.
  • Einleitung und Schluss bilden die Klammer, in der die inhaltliche Arbeit steht. Als abschließende Klammer sollte sich der Schluss auf die Einleitung beziehen.
  • Der Schluss sollte daher auf jeden Fall die in der Einleitung aufgeworfene Fragestellung beantworten.
  • Vom Umfang her macht der Schluss häufig 5-15% des Gesamttextes aus, was in der Regel ca. einer Seite entspricht, aber von der Länge der Hausarbeit abhängt.
  • Als Überschrift kann „Schluss“ gewählt werden, in manchen Disziplinen sind aber auch für den Schluss sprechende Überschriften vorzuziehen.

Vgl. Beinke et al., Die Seminararbeit, S. 73 ff.; Esselborn-Krumbiegel, Von der Idee zum Text, S. 155 ff.; Schimmel et al. Juristische Themenarbeiten, S. 156 ff.

2. Elemente des Schlusses

Wie auch die Einleitung enthält das Schlusskapitel verschiedene Elemente, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. Zunächst sollte das Schlusskapitel die Arbeit zusammenfassen. Hierbei gilt es, die in der Arbeit gefundenen Ergebnisse gebündelt wiederzugeben. Dies gibt noch einmal die Gelegenheit, Schwerpunkte zu setzen und einzelne Aspekte der Bearbeitung hervorzuheben. Dies sollte knapp geschehen und nicht die komplette Arbeit „im Bonsai-Format“ (Esselborn-Krumbiegel, Von der Idee zum Text, S. 156) wiederholen. Da der Schluss eine Orientierung über die Ergebnisse liefern soll, sollten hier keine neuen Fakten oder Argumente auftauchen.

Weiterhin sollte ein Fazit bzw. eine Schlussfolgerung gezogen werden. Im Fazit kann zum Beispiel aufgezeigt werden, wie sich die erzielten Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs einordnen lassen oder welche Konsequenzen die erzielten Ergebnisse haben. Ihr könnt hier das Besondere eurer Arbeit verdeutlichen (Liefert die Arbeit neue Fakten oder präsentiert sie alte Fakten unter einer neuen Betrachtung? Löst sie ein altes Problem auf neue Art oder ein neues Problem mit alten oder sogar neuen Mitteln? Macht sie etwas Einfaches komplizierter, aber sachgerechter? Macht sie Zusammenhänge sichtbar, die bisher unbeachtet blieben?). Auch negative Ergebnisse sollten präsentiert werden, beispielsweise, warum sich ein bestimmtes Abgrenzungskriterium theoretisch wie praktisch als nicht geeignet herausgestellt hat.

In einem weiteren Schritt können problematische Aspekte beleuchtet werden. Hier kann diskutiert werden, warum auf bestimmte Fragen, die in der Arbeit behandelt wurden, keine Antwort gefunden wurde. Ebenso kann der Schluss eine kritische Auseinandersetzung mit der Herangehensweise oder, in einer empirischen Arbeit, dem methodischen Ansatz enthalten, indem die Grenzen des verwendeten Ansatzes behandelt werden.

Sinnvoll ist zusätzlich ein Ausblick, der andeutet, welche weiterführenden Fragen die gefundenen Ergebnisse aufwerfen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich dieser Ausblick nicht in Allgemeinplätzen verliert (Beispiel: „Die weitere Entwicklung darf mit Spannung betrachtet werden.“). Es sollte daher an konkrete Umstände angeknüpft werden. Man kann zum Beispiel einen Praxisbezug herstellen und diskutieren, welche konkreten Anwendungsfelder sich aus den Ergebnissen für die Praxis ergeben. Auch kann eine absehbare oder denkbare künftige Entwicklung angerissen werden, die dem in der Arbeit behandelten Thema eine neue/wachsende/andere Bedeutung verleihen kann.

Vgl. Beinke et al., Die Seminararbeit, S. 73 ff.; Esselborn-Krumbiegel, Von der Idee zum Text, S. 155 ff.; Schimmel et al. Juristische Themenarbeiten, S. 156 ff.

3. Verknüpfung von Einleitung und Schluss

Beinke et al., Die Seminararbeit, S. 77.

Da sich Einleitung und Schluss, wie oben bereits angesprochen, wie zwei sich schließende Klammern um den Hauptteil verhalten, sollten sich Einleitung und Schluss aufeinander beziehen. Deswegen sollten die Elemente der Einleitung den Elementen des Schlusses gegenüber gestellt werden. So kann etwa die in der Einleitung vorgenommene Abgrenzung/Eingrenzung des Themas in der Reflexion problematischer Aspekte und im Ausblick wieder aufgegriffen werden.

Beispielsweise können bei einer Arbeit zum Thema „agrarwirtschaftlicher Strukturwandel in Südfrankreich“ die erarbeiteten Ergebnisse helfen, agrarische Entwicklungsprobleme aufzuzeigen und daraus dann Modelle zu entwickeln, die Umwege und Sackgassen vermeiden. Diese Perspektive kann in der Einleitung eröffnet werden. Im Schluss kann anschließend darauf hingewiesen werden, welche Strategien sich bewährt haben und wie sie im Hinblick auf eine gesamteuropäische Entwicklung unter Einbeziehung der in der Arbeit entwickelten Kriterien genutzt werden können (Esselborn-Krumbiegel, Von der Idee zum Text, S. 157).

Beinke et al., Die Seminararbeit, S. 73 ff.; Esselborn-Krumbiegel, Von der Idee zum Text, S. 155 ff.; Schimmel et al. Juristische Themenarbeiten, S. 156 ff.

4. Literatur

Beinke, C./Brinkschulte, M./Bunn, L./Thürmer, S. (2016). Die Seminararbeit. 3. Aufl., utb.
Esselborn-Krumbiegel, H. (2014). Von der Idee zum Text. 4. Aufl., utb.
Schimmel, R./Weinert, M./Basak, D. (2011). Juristische Themenarbeiten. 2. Aufl., C.F. Müller

Die PDF zum Verfassen eines Schlusses findet ihr hier (PDF, 590 kB).