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Fachbereichsrat

Dem Fachbereichsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an, sie werden nach Gruppen gewählt. Er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen des Fachbereichs, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt gegenüber dem Präsidium Stellung zur Einführung, Schließung und wesentlichen Änderung von Studiengängen.
Er beschließt die Promotionsordnung des Fachbereichs und schlägt dem Präsidium Juniorprofessuren zur Bestellung vor. Für den Fachbereich kann er Gleichstellungsbeauftragte wählen.