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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Förderprogramme
MWK-Förderprogramme: Europäische und Internationale Zusammenarbeit
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen fördert die internationale Zusammenarbeit niedersächsischer Hochschulen. Ziel der Förderung ist die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen in drei Förderbereichen:
- Ausbau der Profilschärfung der niedersächsischen Hochschulen im internationalen Kontext
- Ausweitung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern und Regionen sowie in einzelnen Wissenschaftsgebieten
- Aufbau neuer und Stärkung bestehender internationaler Kooperationen an den Hochschule
Analog zur oben genannten Zielsetzung des MWK gibt es für Osnabrücker Wissenschaftler*innen Fördermöglichkeiten in den folgenden drei Förderformaten:
PROFILinternational (Antragsvolumen: 10.000 – 30.000€, bei Verbundanträgen bis zu 60.000€)
Gefördert werden Pilot- und Modellprojekte der internationalen Zusammenarbeit, die das Profil einzelner Hochschulen in Forschung, Studium und Lehre sowie Transfer stärken bzw. einen Beitrag zur Umsetzung der Internationalisierungsstrategie der jeweiligen Hochschule leisten.
FOKUSinternational (Antragsvolumen: 10.000 – 30.000€, bei Verbundanträgen bis zu 60.000€)
Gefördert werden internationale Kooperationsprojekte mit wissenschaftlichen Einrichtungen, die einen Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen leisten und zur Umsetzung einer landesweiten Schwerpunktsetzung des MWK führen. Aufgrund der derzeitigen Schwerpunktsetzung des MWK ist davon auszugehen, dass Projekte in Bezug auf die Schottland-Initiative des Landes am ehesten Aussicht auf Erfolg haben.
INTENSIVinternational (Antragsvolumen: 2.500 – 10.000€, bei Verbundanträgen bis zu 15.000€)
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zum Aufbau neuer und zur Intensivierung bestehender internationaler Kooperationen. Kleinere Maßnahmen mit derselben Zielsetzung können gebündelt werden.
Das jeweils aktuelle Antragsformular und die genauen Fördergrundsätze erhalten Sie auf der Homepage des MWK. Unabhängig vom Förderformat müssen alle Förderanträge stets über das International Office eingereicht und zudem durch das für Internationalisierung zuständige Präsidiumsmitglied (hier: P) geprüft werden. Eine Berücksichtigung der Anträge kann demnach nur gewährleistet werden, wenn ihre Anträge mindestens 14 Tage vor den jeweiligen Stichtagen des MWK (1. Antragsstichtag 31.01., 2. Antragsstichtag 15.07.) sowohl elektronisch als auch schriftlich im International Office eingegangen sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Download-Seite des International Office.