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Studium an einer Partneruniversität
(außerhalb desERASMUS+-Programms)
Die Universität Osnabrück unterhält weltweit Partnerschaften mit zahlreichen Universitäten, auf Hochschulebene genauso wie auf Ebene der einzelnen Fachbereiche. Über Vereinbarungen zum studentischen Austausch stehen damit weltweit Austauschplätze für Osnabrücker Studierende zu Verfügung.
Generell wird zwischen fächerunabhängigen vertraglichen Kooperationen auf Hochschulebene sowie zwischen vertraglichen Kooperationen auf Fachbereichsebene unterschieden. Für die Abwicklung des Studierendenaustausches auf Hochschulebene ist das International Office zuständig; die Ansprechpartnerinnen für die Kooperationen auf Fachbereichsebene finden Sie in der Liste der Austauschplätze (Fachbereichsebene). Weitere Informationen zu den Partneruniversitäten entnehmen Sie bitte den Webseiten der jeweiligen Universitäten.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass das Recht der endgültigen Zulassung bei der jeweiligen Gastuniversität liegt. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Studienplatzes bzw. auf Zulassung in einem bestimmten Fach oder auf einem bestimmten Studienniveau besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt regelmäßig Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen veröffentlicht.
- Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinischen Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
- Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisen und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
- Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Vor und während eines Auslandsaufenthaltes empfehlen wir, dass Sie sich beim Auswärtigen Amt regelmäßig über die aktuelle Sicherheitslage informieren (entweder auf dessen Webseite oder über die Reise-App). Deutsche Staatsbürger können sich zusätzlich in der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ eintragen lassen.
Sprachkenntnisse
Gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (mindestens B1, bei einigen Partneruniversitäten B2 oder C1) sind unerlässlich. Bei einer Bewerbung um einen Austauschplatz an einer Partneruniversität außerhalb Europas ist das jeweilige Sprachniveau bei Bewerbung in der Regel durch ein DAAD-Sprachzeugnis bzw. einen TOEFL-Test (mindestens 80 Punkte; erforderlich bei Bewerbungen für die USA und Kanada, ggf. Australien) nachzuweisen (siehe Bewerbungsunterlagen Übersee).
Persönliche Vorbereitung
Zu folgenden Fragen sollten Sie sich bei einer Bewerbung Informationen verschaffen:
- Gibt es in meinem Studienfach konkrete Vereinbarungen?
- Welche Länder und welche Universitäten sind daran beteiligt?
- Wie sieht das Bildungs- bzw. Hochschulsystem des Ziellandes aus?
- Habe ich bzw. wie verschaffe ich mir die nötigen Fremdsprachenkenntnisse?
- Werden an meiner potenziellen Gastuniversität geeignete Kurse für mein Fachstudium angeboten?
- Werden meine im Ausland erbrachten Studienleistungen hier anerkannt? Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Studienvorhaben unbedingt mit dem für Sie zuständigen Prüfungsverantwortlichen abstimmen.
Unterkunft
Die ausländische Gasthochschule wird in der Regel bei der Beschaffung von Unterkünften behilflich sein.
Antrag auf Beurlaubung
An der Universität Osnabrück sollte für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Ist der Auslandsaufenthalt für ein volles Jahr geplant oder wird er nachträglich verlängert, muss die übliche Rückmeldung bzw. ein erneuter Antrag auf Beurlaubung an der Universität Osnabrück für das folgende Semester allerdings erfolgen.
Nähere Auskünfte erteilt das Studierendensekretariat.
Finanzierung
Für Lebensunterhalt und Unterkunft muss je nach Gastland mit unterschiedlichen Kosten gerechnet werden. Die Studiengebühren werden für fast alle im Rahmen der jeweils vereinbarten Austauschquote vermittelten Studierenden erlassen. Darüber hinaus stellen einige Partneruniversitäten zusätzliche Plätze gegen Zahlung einer reduzierten Studiengebühr (sogenannte „Zahlplätze“) zur Verfügung.
Gebührenbefreiung bzw. –ermäßigung bezieht sich immer auf die reinen Studiengebühren („tuition“). Es können zum Teil nicht unerhebliche Verwaltungsgebühren o. ä. zu entrichten sein, die aktuell den Homepages der Partnerhochschulen zu entnehmen sind.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise, Krankenversicherung, Visagebühren und für den persönlichen Bedarf sind von den Studierenden selbst zu tragen.
BAFöG-Empfänger/innen können Leistungen zur Finanzierung des Aufenthaltes erhalten. In der Regel wird in Übersee zusätzlich zur Grundförderung ein monatlicher Auslandszuschlag gewährt; auch Reisekosten und ggf. Studiengebühren (bis max. € 5.600) werden übernommen.
Das International Office berät gerne über die Förderungsmöglichkeiten für einen Studienaufenthalt im Ausland. Auf die Möglichkeit der eigenständigen Recherche zu Stipendienmöglichkeiten mit Hilfe der Stipendiendatenbank des DAAD wird verwiesen.
Darüber hinaus erhalten Sie im International Office u. a. Beratung und Informationen über Praktika im Ausland sowie über eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent/in im Ausland und zur Finanzierung eines Auslandsstudiums mit Auslands-BAFöG.
Krankenversicherung
Bei einer Beurlaubung bleibt die Immatrikulation in Osnabrück bestehen; somit sind die Studierenden weithin in Deutschland krankenversichert. Allerdings wird eine deutsche Krankenversicherung in den o. a. Ländern nicht anerkannt, so dass eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden muss. Auskünfte über deutsche Anbieter erteilen die Krankenkassen; meistens bieten auch die ausländischen Partnerhochschulen ein – zum Teil verpflichtend abzuschließendes – studentisches Versicherungsprogramm an.
Visum für Studienzwecke
Die Studierenden sind verpflichtet, ihr Studentenvisum ordnungsgemäß zu beantragen und nicht ohne gültiges Studentenvisum in das jeweilige Land einzureisen.
Termine und Fristen
Bewerbungen müssen jeweils zu Jahresbeginn für das kommende akademische Jahr eingereicht werden.
Die Bewerbungsfrist für Auslandsaufenthalte im Studienjahr 2025/26 ist am 06. Februar 2025.
Es gibt keinen unterschiedlichen Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Winter- oder Sommersemester. Der oben genannte Bewerbungstermin bezieht sich daher sowohl auf das WS 2025/26 als auch auf das SS 2026!
Für das akademische Jahr 2025/26 ist eine Online-Bewerbung notwendig. Zusätzlich müssen der Papierausdruck der Onlinebewerbung sowie die schriftlichen Bewerbungsunterlagen aber auch beim International Office eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen Europa
Bewerbungsunterlagen Europa (Gesamtdokument) (PDF, 205 kB)
Bewerbungsunterlagen Übersee
Bewerbungsunterlagen Übersee (Gesamtdokument) (PDF, 265 kB)
Hinweise Bewerbungsunterlagen Übersee (PDF, 396 kB)
Letter of Recommendation für Bewerbung Übersee (PDF, 67 kB)
Transcript of Records für Bewerbung Übersee (PDF, 52 kB)
Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Austauschplätze bzw. „Zahlplätze“ übersteigen, entscheidet eine Auswahlkommission über die Annahme der Bewerbungen. Für diese Entscheidung werden vor allem folgende Kriterien herangezogen: Akademische Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers, ihr/sein Studienvorhaben sowie dessen Vorbereitung und Durchführbarkeit und Sprachkenntnisse.
Hier gelangen Sie zur Übersicht über die aktuellen Austauschplätze.
Ansprechpartnerin (Übersee):
Beate Teutloff
Tel.: +49 541 969-4126
beate.teutloff@uni-osnabrueck.de
Raum: 19/E08
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Sprechzeiten: Telefonische Beratung: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online Sprechstunde: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr. Eine Beratung erfolgt ferner auch jederzeit per E-Mail. Persönliche Beratung nach Absprache.
Ansprechpartnerin (Europa):
Laura Rohe, M.A.
Tel.: +49 541 9694708
laura.rohe@uni-osnabrueck.de
Raum: 19/E06
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Sprechzeiten: Telefonische Beratung: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online Sprechstunde: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr. Eine Beratung erfolgt ferner auch jederzeit per E-Mail. Persönliche Beratung nach Absprache.