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Studieren im ERASMUS-Programm
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule (Studienplätze) ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Studiums im Ausland mit Erasmus
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen Orientierungsrahmen zur Anerkennung von durch Studierende der Universität Osnabrück im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (PDF, 294 kB)
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- ggf. Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende und Erstakademiker
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat (siehe Studienplätze)
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Organisatorisches rund um den Erasmus Aufenthalt:
Wohnraum: In der Regel bietet die Gastuniversität Unterstützung in Bezug auf Wohnraum - normalerweise in Form von Plätzen im Studentenwohnheim oder in Form von sonstiger Unterstützung (z.B. Vermittlung von Adressen und Ansprechpartnern) bei der Suche nach Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt. Auch im Ausland gibt es entsprechende Internetportale, die für die Zimmer- oder Wohnungssuche genutzt werden können. Falls Sie Ihr eigenes Zimmer während des Auslandsaufenthaltes zwischenvermieten möchten, kann das International Office ggf. an Incoming Studierende vermitteln.
Einreisebestimmungen und Visa: Erste Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa erhalten Sie beim Auswärtigen Amt bzw. bei der Botschaft/konsularischen Vertretung Ihres Gastlandes. Sollte ein Visum für Ihren Aufenthalt im Gastland erforderlich sein, benötigen Sie zur Beantragung des Visums normalerweise ein Einladungsschreiben der Gastuniversität. Das Visum müssen Sie selbst beantragen, die MitarbeiterInnen im International Office unterstützen Sie jedoch gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Reise- und Sicherheitshinweise: Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihres Aufenthaltes beim Auswärtigen Amt über die Reise- und Sicherheitshinweise bezüglich Ihres Gastlandes. Ggf. sollten Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes einen Eintrag in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" in Erwägung ziehen.
Versicherungsschutz: Als TeilnehmerIn des Erasmus Programms verpflichten Sie sich, für die Dauer Ihres Aufenthaltes für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Im Rahmen des europäischen Sozialversicherungsabkommens sind Sie in der Regel im europäischen Ausland krankenversichert, jedoch empfiehlt sich hier ggf. der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung, da z.T. nicht alle Versicherungsfälle abgedeckt werden. Auch der (evtl. schon bestehende) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sollte auf Gültigkeit im Ausland überprüft werden und ggf. entsprechend durch den Abschluss einer Zusatzversicherung gewährleistet werden. TeilnehmerInnen des Erasmus Programms haben z.B. die Möglichkeit, die "DAAD Gruppenversicherung" (Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherungsschutz) auf eigene Kosten abzuschließen.
Probleme während des Aufenthaltes: Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen während Ihres Aufenthaltes (z.B. Wohnraum, Finanzierung, Krankheit, etc.) rechtzeitig. Nur wenn wir früh genug über bestehende Probleme Bescheid wissen, können wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Erasmus Zuschuss für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2023/24
Die Höhe des Erasmus Zuschuss für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2023/24 wurde von der Erasmus National Agentur in Deutschland (NA DAAD) für ganz Deutschland einheitlich festgelegt. Für den Fall, dass die Höhe der Mittel zu gering ist um alle Erasmus Outgoings fördern zu können, wird eine Auswahl der Zuschussempfänger anhand von Ranglisten stattfinden.
Gruppe | Länder | Mobilitätszuschuss |
---|---|---|
1 – hohe Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 EUR/Monat 20 EUR/Tag |
2 – mittlere Lebenshaltungskosten | Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 EUR/Monat 18 EUR/Tag |
3 – niedrige Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn | 490 EUR/Monat 16,33 EUR/Tag |
Änderungen und Neuigkeiten diesbezüglich werden Ihnen sobald wie möglich an dieser Stelle mitgeteilt.
Erasmus Zuschuss für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2024/25
Die Höhe des Erasmus Zuschuss für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2024/25 wurde von der Erasmus National Agentur in Deutschland (NA DAAD) für ganz Deutschland einheitlich festgelegt. Für den Fall, dass die Höhe der Mittel zu gering ist um alle Erasmus Outgoings fördern zu können, wird eine Auswahl der Zuschussempfänger anhand von Ranglisten stattfinden. Achtung: Neue Länderzuordnung innerhalb der Gruppen
Gruppe | Länder | Mobilitätszuschuss |
---|---|---|
1 – hohe Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 EUR/Monat 20 EUR/Tag |
2 – mittlere Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR/Monat 18 EUR/Tag |
3 – niedrige Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR/Monat 18 EUR/Tag |
Änderungen und Neuigkeiten diesbezüglich werden Ihnen sobald wie möglich an dieser Stelle mitgeteilt.
Erasmus Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Studierende mit einer chronischen Erkrankung, mit einer Behinderung ab GdB 20, chronischer Erkrankung, Erstakademiker, Erwerbstätige und Studierende mit Kind können daher einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus Aufenthalts erhalten (Social Top-up von 250 EUR/Monat). Beratung hierzu erhalten Sie im International Office.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier.
Erasmus Online Linguistic Support
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarischzur Verfügung gestellt.
Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen werden bei der Auswahl der Studierenden in den Fachbereichen durch andere Nachweise abgesichert.
Weitere Hinweise zur Teilnahme im Erasmus Programm:
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta (PDF, 494 kB)“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Ansprechpartnerin
Laura Rohe, M.A.
Tel.: +49 541 9694708
laura.rohe@uni-osnabrueck.de
Raum: 19/E06
International Office
Neuer Graben 27
49074 Osnabrück
Sprechzeiten: Telefonische Beratung: Mo 14-15:30 Uhr, Di 10-12 Uhr | Online Sprechstunde: Mi 14-15:30 Uhr, Do 10-12 Uhr. Eine Beratung erfolgt ferner auch jederzeit per E-Mail. Persönliche Beratung nach Absprache.