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Studieren aufgrund beruflicher Vorbildung in der entsprechenden Fachrichtung
Rechtsgrundlage
Zur Aufnahme eines Studiums in einer, der beruflichen Vorbildung entsprechenden Fachrichtung ist grundsätzlich berechtigt, wer u. a.
a.
eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
und
eine dreijährige Ausübung des entsprechenden Berufs in Vollzeit bzw. als Stipendiat*in des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes mindestens eine entsprechende zweijährige Berufsausübung vorweist.
Informationen, welche Ausbildungsberufe welchen Studiengängen an der Universität Osnabrück fachlich nahestehen und den Weg in ein Studium eröffnen finden Sie hier.
b.
nach beruflicher Vorbildung eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung erworben hat.
Allgemeine Informationen insbesondere zu den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen zur sogenannten Immaturen- oder Z-Prüfung sowie zum Umfang der Prüfung stellt die Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen bereit.
Information und Ansprechpartner*innen für die Universität Osnabrück finden Sie hier.