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Studieren mit beruflicher Vorbildung
Rechtsgrundlage
Berufliche Vorbildung berechtigt in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium an niedersächsischen Universitäten und somit grundsätzlich auch zum Studium an der Universität Osnabrück
entweder in
jeder Fachrichtung
oder aber (nur) in
einer der beruflichen Vorbildung entsprechenden Fachrichtung.