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Fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung
Rechtsgrundlage
Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
Mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife oder mit dem Erwerb der Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung − Fachrichtung Wirtschaft und
Verwaltung − kann an der Universität Osnabrück studiert werden:
Ein-Fach-Bachelorstudiengang
Wirtschaftswissenschaften (BWL/VWL)
! Zu beachten sind insgesamt etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
und (zwingend) ein zweites i. d. R. frei wählbares Fach.
Hinweise
- Der erfolgreiche berufsqualifizierende Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit den Fächern Soziologie, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaft qualifiziert nicht für die Aufnahme eines Masterstudiums mit dem Berufsziel Ziel Lehramt, aber grundsätzlich für die Aufnahme eines Studiums in den an der Universität Osnabrück angebotenen fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen.
- Die Universität Osnabrück bietet keinen Studiengang an, die für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der Fachrichtung Wirtschaft(-spädagogik) qualifiziert.
! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht
Berufsziel Lehramt an Grundschulen
Sachunterricht als erstes Fach mit dem Schwerpunktbezugsfach Arbeit und Wirtschaft
und zwingend Mathematik oder Deutsch als zweites Fach.
! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Erste juristische Prüfung/Rechtswissenschaften
Hinweise
- Der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife mit dem Schwerpunkt „Verwaltung und Rechtspflege“ berechtigt ebenfalls zum Studium Erste juristische Prüfung/Rechtswissenschaften.
- Der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nur mit dem Schwerpunkt „Wirtschaft“ berechtigt aufgrund mangelnder Fachbindung nicht zur Aufnahme des Studiums Erste Juristische Prüfung/Rechtswissenschaften.
! Zu beachten sind insgesamt etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen.