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Fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung
Rechtsgrundlage
Fachrichtung Gesundheit und Soziales − Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik
Mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife oder mit dem Erwerb der Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung − Fachrichtung Gesundheit und
Soziales – Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik, kann an der Universität Osnabrück studiert werden:
Ein-Fach-Bachelorstudiengänge
! Zu beachten sind insgesamt etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Zwei- Fächer-Bachelorstudiengang mit den Fächern
und (zwingend) ein zweites i. d. R. frei wählbares Fach.
Hinweis
Der erfolgreiche berufsqualifizierende Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit den Fächern Erziehungswissenschaft und Soziologie qualifiziert nicht für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Universität Osnabrück mit dem Berufsziel Lehramt, aber grundsätzlich für die Aufnahme eines Studiums in den an der Universität Osnabrück angebotenen fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen.
! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Bachelorstudiengang Berufliche Bildung
Berufsziel Lehramt an Berufsbildenden Schulen
Fachrichtung
und jeweils (zwingend) ein zweites i. d. R. frei wählbares Fach.
! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Ein Studium mit dem Ziel „Lehramt an Grundschulen“ oder „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ ist nicht möglich, da mit dem Erwerb o. g. schulischen Fachrichtung keine Fachbindung für ein Unterrichtsfach vorliegt.