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Fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung

Rechtsgrundlage

§ 18 Absatz 2 und 3 NHG

Fachrichtung Gesundheit und Soziales − Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik

Mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife oder mit dem Erwerb der Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung − Fachrichtung Gesundheit und
Soziales – Schwerpunkt Soziales/Sozialpädagogik, kann an der Universität Osnabrück studiert werden:

Ein-Fach-Bachelorstudiengänge

Psychologie

Sozialwissenschaften

! Zu beachten sind insgesamt etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungenz. B. Sprachkenntnisse.

Zwei- Fächer-Bachelorstudiengang mit den Fächern

Erziehungswissenschaft,

Soziologie

und (zwingend) ein zweites i. d. R. frei wählbares Fach.

Hinweis
Der erfolgreiche berufsqualifizierende Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit den Fächern Erziehungswissenschaft und Soziologie qualifiziert nicht für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Universität Osnabrück mit dem Berufsziel Lehramt, aber grundsätzlich für die Aufnahme eines Studiums in den an der Universität Osnabrück angebotenen fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen.

! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen z. B. Sprachkenntnisse.

Bachelorstudiengang Berufliche Bildung
Berufsziel Lehramt an Berufsbildenden Schulen

Fachrichtung

Sozialpädagogik

und jeweils (zwingend) ein zweites i. d. R. frei wählbares Fach.

! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungenz. B. Sprachkenntnisse.

Ein Studium mit dem Ziel „Lehramt an Grundschulen“ oder „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ ist nicht möglich, da mit dem Erwerb o. g. schulischen Fachrichtung keine Fachbindung für ein Unterrichtsfach vorliegt.