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Visum und Aufenthalt
Vor der Einreise nach Deutschland
Für die Einreise aus bestimmten Ländern besteht in Deutschland Visumpflicht. Ob Sie ein Visum brauchen, erfahren Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland, oder Sie können es beim Auswärtigen Amt überprüfen. Bürgerinnen und Bürger aus Ländern, die dort auf der Liste mit "(3)" oder "(4)" markiert sind und bei denen unter "Visumpflicht für Deutschland" "nein" steht, dürfen zum Studium nach Deutschland ohne Visum einreisen.
Sie möchten, dass Ihr Antrag schneller und in der Tendenz positiv entschieden wird?
Wir empfehlen, vorher einen Test für Ausländische Studierende (TestAS) abzulegen. Dies ist eine standardisierte Überprüfung von Fähigkeiten, die fürs Studium wichtig sind und wird vom DAAD gefördert. Das Ergebnis ist beim Visumsantrag an die Botschaft mit einzureichen.
Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz müssen kein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Eine Liste der deutschen Vertretungen im Ausland finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für ein Studentenvisum brauchen Sie die Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule. Das Studentenvisum ist in der Regel für drei Monate gültig und kann dann in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden.
Bitte beachten Sie: Ein Touristenvisum kann in keinem Fall in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umgewandelt werden!
Grundsätzlich benötigen Sie zur Beantragung eines Visums folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Bewerbungsbestätigung oder Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
- Nachweis über die Finanzierung des Studiums in Deutschland
- Krankenversicherung
Erkundigen Sie sich früh genug bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat über die notwendigen Formalitäten für die Beantragung des Visums. Das Verfahren dauert oft mehrere Monate. Eine verspätete Einreise führt möglicherweise dazu, dass Sie wichtige Termine verpassen. Wenn Sie zum Beispiel die Sprachprüfung verpassen, können Sie nicht zum Studium zugelassen werden!
Auf diesen Seiten der Stadt Osnabrück gibt es mehr Informationen zum Thema
Nach der Einreise nach Deutschland
Studierende aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Studierende aus Ländern der EU und des EWR reisen visumfrei nach Deutschland ein, müssen sich aber nach der Einreise bei der Meldebehörde an dem Ort, in dem sie in Deutschland wohnen, anmelden. Sie erhalten dann eine Meldebescheinigung über ihren Aufenthalt in Deutschland. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht notwendig.
Sie melden sich, wenn sie in Osnabrück wohnen, beim Bürgeramt der Stadt Osnabrück an - entweder im Rahmen der Welcome Week des International Office, oder individuell. In diesem Fall müssen Sie im Bürgeramt einen Termin vereinbaren.
Studierende, die im Landkreis wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde und das Meldeamt in ihrem Ort.
Anmeldung Wohnsitz in Osnabrück / Beantragung des Aufenthaltstitels sowie erforderliche Dokumente
Bringen Sie bitte generell folgende Unterlagen zu dem Termin mit und beachten die nachfolgenden Hinweise für Einreise und Umzug:
Anmeldeformular (Anmeldeformular How-To)
Passkopie (Personalseite, falls vorhanden: Visum + Einreisestempel)
Wohnungsgeberbestätigung (erhalten Sie bei Einzug von Ihrem/r Vermieter/in)
Zusätzlich notwendige Dokumente und Hinweise zur Anmeldung / Aufenthaltsgenehmigung (gelten nicht für EU- / EWR-Bürger):
Einreise mit Visum (PDF, 0,97 MB)
Einreise ohne Visum (PDF, 0,97 MB)
Umzug innerhalb Deutschlands nach Osnabrück (PDF, 0,97 MB)
Studierende aus nicht-EU-Ländern / Aufenthaltserlaubnis
Studierende aus nicht-EU/EWR-Ländern müssen, egal ob sie mit oder ohne Visum nach Deutschland eingereist sind, innerhalb der Gültigkeit ihres Visums oder - bei visumfreier Einreise - innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen sich ebenfalls bei der Meldebehörde in der Stadt, in der sie in Deutschland wohnen, anmelden. Für beides ist in Osnabrück die Ausländerbehörde zuständig. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch der Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren müssen. Bitte beachten Sie außerdem, dass es zur Zeit zu sehr langen Wartezeiten kommt. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
Studierende, die im Landkreis wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde und das Meldeamt in ihrem Ort.
In der Welcome Week zu Semesterbeginn haben internationale Studierende die Möglichkeit, mit Unterstützung des International Office alle notwendigen Formalitäten bei der Ausländerbehörde Osnabrück zu erledigen.
Sehr wichtig ist der Nachweis über die Finanzierung des Studienaufenthalts. Sie müssen nachweisen, auf welche Weise und in welcher Höhe die Finanzierung erfolgt. Zurzeit gehen die deutschen Behörden davon aus, dass Studierende monatlich etwa 940 Euro benötigen, um ihren Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten zu können.
Informationen darüber, wie Sie die Finanzierung Ihres Studiums in Osnabrück nachweisen können, erhalten Sie von der Ausländerbehörde.
Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie als so genannten elektronischen Aufenthaltstitel in Form einer Chipkarte. Darauf wird Ihr Fingerabdruck zusammen mit Ihrem Foto und Ihren persönlichen Daten gespeichert. Die Nebenbestimmungen werden ebenfalls auf dem Chip gespeichert und auf einem Zusatzblatt ausgedruckt.
Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Online-Ausweisfunktion und eine elektronische Unterschriftsfunktion.
Die Karte wird nicht direkt in der Ausländerbehörde ausgestellt. Es dauert einige Wochen, bis Sie die Karte bei der Ausländerbehörde abholen können. Bitte bedenken Sie dies vor der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis und wenden sich rechtzeitig an die Ausländerbehörde.
Die Kosten für die Aufenthaltserlaubnis liegen bei 100 Euro für eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr.
Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel
Weitere Fragen beantwortet Ihnen auch gern das International Office.
Nach dem Studium
Nach der Exmatrikulation ist eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nicht mehr gültig, auch wenn die Aufenthaltserlaubnis ursprünglich noch länger gültig war!
Nach dem Studium haben Studierende aus nicht-EU-Ländern die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis mit eineinhalbjähriger Dauer zur Arbeitssuche zu beantragen. Während dieser Zeit dürfen sie uneingeschränkt arbeiten.
Das Projekt Study and Stay @OS bietet ein umfassendes Service- und Beratungsangebot, damit Sie ihre Karriere in Deutschland vorbereiten können.
Weitere Infos über Bewerbungen, Jobangebote und lokale Kontakte gibt es zudem auf Make it in Germany.