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Wie werden die Studienplätze an ausländische Bewerber*innen vergeben?

Grundständige Studiengänge (Bachelor)

Studienplätze für ein erstes Fachsemester in grundständigen Studiengängen (z. B. Bachelor, Staatsexamen) werden nach unterschiedlichen Verfahren vergeben:

Studienbewerber aus nicht-EU/EWR-Ländern

Für ausländische Studierende aus dem nicht-EU/EWR- Ausland stehen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen fünf Prozent der Studienplätze zur Verfügung.

Liste zulassungsbeschränkter Studiengänge

Studienbewerber aus EU/EWR-Ländern

In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen gelten für Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus der EU und dem EWR dieselben Auswahlkriterien wie für deutsche Studierende. Die Studienauswahl für das 1. Fachsemester erfolgt nach Abzug der Vorabquoten zu 80 Prozent nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und zu 20 Prozent nach der Wartezeit.

Liste zulassungsbeschränkter Studiengänge

Allgemeine Ordnung über das Auswahlverfahren für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen (PDF, 295 kB)

Masterstudiengänge

In weiterführenden Masterstudiengängen gibt es beim Auswahlverfahren keine Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Studienbewerbungen. Sofern die formellen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, wird nach der fachlichen Qualifikation der Bewerbenden entschieden.

Auch in einigen Masterstudiengängen steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Für weiterführende Studiengänge bewerben sich alle ausländischen Studienbewerbenden mit ausländischen Zeugnissen über uni-assist.