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Hochschulzugang
Um das Studium aufzunehmen, benötigen Sie eine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung.
Grundsätzlich kann der Nachweis sowohl durch eine schulische als auch durch eine berufliche Vorbildung erfolgen.
Bei der schulischen Hochschulzugangsberechtigung wird unterschieden zwischen der Allgemeinen Hochschulreife, die zum Studium in allen Studiengängen an einer Universität berechtigt (z. B. Abitur), und einer Fachbezogenen Hochschulreife, die ein fachbezogenes Studium ermöglicht. Zu der Fachbezogenen Hochschulreife gehören z. B. der Abschluss der Berufsoberschule mit fachgebundener Hochschulreife und die Fachhochschulreife.
Studieren ohne Abitur
Bei der beruflichen Hochschulzugangsberechtigung wird ebenfalls zwischen allgemeiner und fachbezogener Zugangsberechtigung unterschieden. So haben Sie beispielsweise mit einem Meister-Abschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Staatliche anerkannte Techniker/Betriebswirte und Inhaber anerkannter Weiterbildungsabschlüsse haben ebenfalls die Möglichkeit ein Studium jeder Fachrichtung aufzunehmen.
Berufstätige, die eine mindestens dreijährige Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis in Vollzeit nachweisen können, haben die Möglichkeit ein fachgebundenes Studium zu absolvieren. Die berufliche Qualifikation und Berufstätigkeit müssen eine fachliche Nähe zum angestrebten Studiengang aufweisen.
Bitte beachten Sie, dass in zulassungsbeschränkten Studiengängen in der besonderen Quote für Berufsqualifizierte nur eine geringe Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur. Bei Fragen wenden Sie sich sonst gerne an das Studierendensekretariat.