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Zugangsvoraussetzungen

Um ein Studium an der Universität Osnabrück aufnehmen zu können, müssen Sie allgemeine oder auch studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Für die Aufnahme eines grundständigen Studiums, z. B. im Bachelor, benötigen Sie eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung. Darüber hinaus sind bei einigen Studiengängen weitere Voraussetzungen, wie z. B. Fremdsprachenkenntnisse oder eine bestandene Eignungsprüfung, nachzuweisen. Detaillierte Informationen zu den spezifischen Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Zugangsordnungen der Studiengänge.

Bitte beachten Sie, dass einige Fächer und Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, das heißt die Anzahl der Studienplätze begrenzt ist und eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber stattfindet. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie - sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen - zusätzlich die Auswahlgrenze (Eignungsnote / Wartezeit) erreichen, um das Studium aufnehmen zu können.

Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist eine Voraussetzung ein fachlich einschlägiger, berufsqualifizierender, akademischer Abschluss – in der Regel der Bachelor. Darüber hinaus ist die besondere Eignung (z. B. Sprachkenntnisse, Motivation) nachzuweisen. Die spezifischen Voraussetzungen finden Sie ebenfalls in den Zugangsordnungen der verschiedenen Masterstudiengänge. Die Bewerbung für einen Masterstudiengang ist auch möglich, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber bereits 150 Leistungspunkte nachgewiesen werden können. In diesem Fall sind spezielle Fristen zu beachten und eine besonders sorgfältige Planung ist erforderlich (siehe unsere Informationen zum vorläufigen Masterstudium (PDF, 291 kB)). In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen müssen Sie darüber hinaus die Auswahlgrenze erreichen.