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Topinformationen

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Termine

Zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester:
Eine Bewerbung ist möglich ab Mitte Mai bis zum 15. Juli für ein Wintersemester und ab Anfang Dezember bis zum 15. Januar für ein Sommersemester.

Zulassungsfreie Studiengänge:
Die Einschreibung in höhere Fachsemester ist möglich ab Mitte Juli bis zum 30. September für ein Wintersemester beziehungsweise ab Mitte Februar bis zum 31. März für ein Sommersemester.

Bewerbung und Einschreibung

Die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern erfolgt nach der Niedersächsischen Hochschulzulassungsverordnung (NHZVO) in Verbindung mit der jeweils aktuellen Verordnung über Zulassungszahlen für Studienplätze. Ist ein Studiengang im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies auch für die höheren Fachsemester. Daraus ergeben sich unterschiedliche Vergabeverfahren und Bewerbungstermine.

Folgende Unterlagen sind im Bewerbungsportal der Universität Osnabrück hochzuladen:

  • Scan Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulationsbescheinigung über früheres/derzeitiges Studium mit Angabe des Studienzieles, des Faches/der Fächer sowie der Fachsemester
  • Leistungsübersicht (Transcript of Records)
    Für Mehr-Fächer-Bachelor Studiengänge: Transcript of Records, welches alle Studienleistungen inklusive Praktika und Professionalisierungsbereich umfasst 
  • gegebenenfalls Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse
  • gegebenenfalls Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung für die Fächer Kunst und Musik, beziehungsweise Anerkennung des Prüfungsausschusses

    Im Falle der Einschreibung:
  • Einstufungsempfehlung oder Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes für das gewünschte höhere Fachsemester
  • Nachweis über die Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise Befreiungsbescheid von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Detaillierte Informationen zur Krankenversicherung sowie zum elektronischen Studentischen Meldeverfahren (SMV) finden Sie hier.
  • Exmatrikulationsbescheinigung (bei Hochschulwechsel)
  • Nachweis über die Zahlung von Studien- und Semesterbeitrag

Internationale Studierende

Grundsätzlich sind Bewerbungen von Studierenden mit ausländischem Schulabschluss, die an einer ausländischen Hochschule studieren, für ein höheres Fachsemester nicht möglich.
Über eine Hochstufung in ein höheres Fachsemester kann erst entschieden werden, wenn das Studium nach erfolgreich durchlaufener Bewerbung über die Servicestelle uni-assist im ersten Fachsemester an der Universität Osnabrück aufgenommen wurde.

Internationale Studierende mit ausländischen Zeugnissen, die bereits erfolgreich in Deutschland studieren und in ein höheres Fachsemester an die Universität Osnabrück wechseln möchten, müssen sich zunächst im Studierendensekretariat beraten lassen.

Studierendensekretariat

uni-assist

Einstufung und Anrechnung bisheriger Studienleistungen

Sowohl Studienortswechselnde, die aus einem gleichen Studiengang einer anderen Hochschule wechseln möchten, als auch Quereinsteigende, die aufgrund anrechenbarer Leistungen aus einem verwandten Studiengang einer deutschen Hochschule beziehungsweise gleichen oder verwandten Studiengang einer ausländischen Hochschule in ein höheres Fachsemester eines Studienganges an der Universität Osnabrück einsteigen möchten, benötigen für die Einschreibung  eine entsprechende Einstufungsempfehlung oder Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes.

Wir empfehlen fachfremden Bewerbenden (sog. Quereinsteiger) dringend, vor dem Ortswechsel an die Universität Osnabrück Kontakt mit den jeweiligen Studienfachberatungen/ Studiendekanaten aufzunehmen, um abzuklären, welche Leistungen angerechnet werden können und ob der praktische Einstieg in das höhere Fachsemester problemlos und ohne Zeitverlust möglich ist.

Die Ansprechpersonen in den jeweiligen Studienfachberatungen finden Sie in den fachspezifischen Informationen der Zentralen Studienberatung.

Vergabekriterien in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern

Einstufung

Formular (PDF, 129 kB) für Studiengangwechselnde und Quereinsteigende zur Einstufung in ein höheres Fachsemester

Wir weisen darauf hin, dass mit einer Einstufungsempfehlung keine Zusage hinsichtlich eines Studienplatzes für zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Osnabrück verbunden ist.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studienplätze in den höheren Fachsemestern nur im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden. Sofern in einem zulassungsbeschränkten höheren Fachsemester einige freie Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe unter den Bewerbenden nach der folgenden Rangfolge:

  1. Bewerberinnen und Bewerber, für die die Ablehnung der Zulassung aus Gründen, die in der eigenen Person liegen, eine besondere Härte bedeuten würde
    Härtefälle
  2. Bewerberinnen und Bewerber, die im gleichen Studiengang der Hochschule für einen Teilstudienplatz eingeschrieben sind.
  3. Bewerberinnen und Bewerber, die im gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule, einer Hochschule eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eingeschrieben sind oder waren (Studienortswechselnde im identischen Studiengang)
  4. Bewerberinnen und Bewerber, die im gleichen Studiengang mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind oder waren
  5. Bewerberinnen und Bewerber, die im gleichen Studiengang für das erste Fachsemester zugelassen worden sind und in ein höheres Semester eingestuft werden können (Hochstufung)
  6. Bewerberinnen und Bewerber, die sonstige Gründe geltend machen:
    Studiengangwechsler/innen beziehungsweise Quereinsteiger/innen mit Anrechnung

Innerhalb der oben genannten Fallgruppen entscheiden bei Ranggleichheit zunächst die für die Ortswahl maßgebenden sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründe, danach die Durchschnittsnote und danach das Los über die exakte Rangfolge.

Bewerberinnen und Bewerber für ein Fach im Mehrfächerstudiengang: Bitte beachten Sie, dass Sie sich parallel für das zulassungsbeschränkte Zweitfach für das erste Fachsemester bewerben müssen und an dem regulären Auswahlverfahren teilnehmen.