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Das Studium eines Erweiterungsfaches

Angebot an der Universität Osnabrück

An der Universität Osnabrück wird angeboten:

  • Erweiterungsfach Lehramt an Grundschulen
  • Erweiterungsfach Lehramt an Haupt- und Realschulen
  • Erweiterungsfach Lehramt an Gymnasien

Mit Ausnahme des Fachs Sport und des Fachs Sachunterricht sind alle Fächer als Erweiterungsfächer wählbar, die in der jeweiligen Schulform auch regulär angeboten werden. Im Falle des Lehramts an Gymnasien kommt noch das Erweiterungsfach Italienisch hinzu.

Studienbeginn und Bewerbungsfrist

Das Studium kann zum Wintersemester (empfohlen) oder Sommersemester begonnen werden.
Die schriftliche Bewerbung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern muss bis zum 15. August für ein Wintersemester und bis zum 15. Februar für ein Sommersemester eingegangen sein. Die schriftliche Bewerbung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern ausländischer Staatsangehörigkeit und mit ausländischem Bachelorabschluss muss mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Juli für ein Wintersemester und bis zum 15. Januar für ein Sommersemester bei Uni-Assist eingegangen sein. Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des betreffenden Bewerbungstermins.

Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Um das Studium eines Erweiterungsfachs aufnehmen zu können, muss die Bewerberin oder der Bewerber entweder an der Universität Osnabrück in dem Master-Studiengang mit Ziel Lehramt in derselben Schulform (oder einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Universität) in zwei anderen Fächern eingeschrieben sein oder einen gleichwertigen Abschluss bzw. ein Erstes Staatsexamen (Lehramt in derselben Schulform) nachweisen.
Eine parallele Bewerbung auf den Master-Studiengang und ein Erweiterungsfach ist möglich. Die Zulassung für das Erweiterungsfach erfolgt allerdings erst, wenn die Zulassung in den Master-Studiengang erfolgt ist.

Darüber hinaus sind ggf. vorhandene fachbezogene Zugangsbedingungen zu beachten!

Dauer und Gliederung des Studiums

Das Studium ist in zwei Phasen unterteilt, wobei die erste Phase (A-Phase) dem Studienprogramm des Faches im Bachelor und die zweite Phase (B-Phase) dem Studienprogramm des Faches im Master entspricht. Die jeweiligen Phasen setzen sich aus den Modulen und Veranstaltungen des Unterrichtsfaches im Rahmen der entsprechenden Studiengänge zusammen.

Die einzige Ausnahme ist das Fach Italienisch, bei dem der Studienverlauf in einer gesonderten Prüfungsordnung geregelt wird, da das Fach Italienisch im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien nicht angeboten wird.

Für alle Fächer und Schulformen gilt: Die A-Phase des Erweiterungsfaches muss vor Beginn der B-Phase abgeschlossen sein.

Im Rahmen des Studiums des Erweiterungsfaches müssen keine schulischen Praktika, kein lehramtsspezifischer Professionalisierungsbereich, keine mündliche Masterabschlussprüfung absolviert und keine Masterarbeit geschrieben werden.

Das Erweiterungsfach kann allerdings erst erfolgreich abgeschlossen werden, wenn ein Master-Abschluss oder ein 1. Staatsexamen für die entsprechende Schulform vorliegt, denn es wird kein eigener Hochschulgrad erteilt und ein Zeugnis nur ausgestellt, wenn der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Masterstudiengangs oder über einen gleichwertigen Abschluss geführt wird, für den durch den Abschluss des Erweiterungsstudiengangs die Voraussetzungen für eine Erweiterung vermittelt werden sollte.

Das Erweiterungsfach wird in der Regel in Teilzeit studiert, im Falle eines bereits aufgenommen Master-Studiums parallel zu diesem.

Ggf. anfallende Entgelte

Solange man gleichzeitig an der Universität Osnabrück in einen Studiengang mit Ziel Master of Education eingeschrieben ist, fallen keine Studienentgelte an. Wenn das nicht der Fall ist, fallen Entgelte in Höhe von 250 Euro pro Semester (zusätzlich zum Semesterbeitrag!) an.