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Informationen zur berufspraktischen Tätigkeit als Voraussetzung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

Allgemeine Hinweise

  • In Niedersachsen müssen alle, die das Lehramt an berufsbildenden Schulen anstreben, einen Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten erbringen. Die Vorgaben sind aber je nach beruflicher Fachrichtung unterschiedlich.
  • Auch wenn an der Universität Osnabrück bei einigen beruflichen Fachrichtungen der Nachweis berufspraktischer Tätigkeiten erst im Rahmen der Bewerbung zum Masterstudiengang erforderlich ist, ist für Studierende, die das Lehramt an berufsbildenden Schulen anstreben, allgemein empfehlenswert, bereits vor Aufnahme des Bachelorstudiums entweder eine einschlägige Berufsausbildung oder zumindest einige Wochen Praktika in fachrichtungsbezogenen Bereichen zu absolvieren. Die restlichen Praktika werden dann üblicherweise in den vorlesungsfreien Zeiten im Verlauf des Studiums nachgeholt.
  • Es gilt dabei insbesondere zu beachten, dass nur Praktika, die mindestens 4 Wochen am Stück in Vollzeit absolviert wurden zum Nachweis herangezogen werden können; allerdings dürfen Praktika, die 8 Wochen am Stück mit 20 Std./Woche absolviert wurden, in 4 Wochen berufspraktische Tätigkeit umgerechnet werden.
  • Bei den im Folgenden aufgeführten Ausbildungsberufen handelt es sich stets nur um Beispiele. Wenn man eine andere Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich deshalb eine Nachfrage durchaus lohnen, ob diese Ausbildung auch als einschlägig eingestuft werden kann bzw. zumindest eine Anrechnung in gewissem Umfang möglich ist. FSJ und BFD können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn diese in passenden Bereichen absolviert wurden. Analoges gilt für Praktika, die im Rahmen des Erwerbs der Fachhochschulreife absolviert wurden, sowie sonstige Tätigkeiten.
  • Wenn man Praktika in von den genannten Ausbildungsbereichen abweichenden Bereichen plant, ist empfehlenswert, sich vor Antritt des Praktikums zu vergewissern, dass die geplante Tätigkeit für den Nachweis genutzt werden kann.

Konkreteres zu den einzelnen beruflichen Fachrichtungen

  • Für diese berufliche Fachrichtung sind entweder eine einschlägige Ausbildung oder 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in fachrichtungsbezogenen Bereichen nachzuweisen.
  • Da die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik an der Hochschule Osnabrück studiert wird, kann diese verlangen, dass bereits vor Aufnahme des Studiums des Bachelor Berufliche Bildung mindestens 8 Wochen praktische Ausbildung nachgewiesen werden. Der Nachweis von insgesamt 13 Wochen praktischer Ausbildung ist bis zum Ende des 4. Semesters erforderlich. Detailliertere Vorgaben zu diesen Vorpraktika findet man unter: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/berufliche-bildung-teilstudiengang-elektrotechnik-bsc/#c16051329
  • Für die Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist der Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können. Die 13 Wochen praktische Ausbildung, die bereits für die Hochschule nachzuweisen waren, werden als berufspraktische Tätigkeit übernommen.
  • Im Falle des Nachweises in Form von Praktika gilt zu beachten, dass mindestens die Hälfte der gesamten Praktikumszeit (also mindestens 26 Wochen) im Ausbildungsbereich der Haus- und Gerätetechnik abgeleistet werden. Insgesamt sind drei der folgenden Ausbildungsbereiche abzudecken: Haus- und Gerätetechnik, Anlagen- und Betriebstechnik, Kommunikationstechnik, Informationstechnik.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Elektroniker/-in (alle Fachrichtungen), Mechatroniker/-in (alle Fachrichtungen), Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Automatisierungs- und Computertechnik, Staatlich geprüfte/r physikalisch-technische/r Assistent/in, …

  • Für diese berufliche Fachrichtung sind entweder eine einschlägige Ausbildung oder 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in fachrichtungsbezogenen Bereichen nachzuweisen.
  • Da die berufliche Fachrichtung Fahrzeugtechnik an der Hochschule Osnabrück studiert wird, kann diese verlangen, dass bereits vor Aufnahme des Studiums des Bachelor Berufliche Bildung mindestens 8 Wochen praktische Ausbildung nachgewiesen werden. Der Nachweis von insgesamt 13 Wochen praktischer Ausbildung ist bis zum Ende des 4. Semesters erforderlich. Detailliertere Vorgaben zu diesen Vorpraktika findet man unter: https://www.hs-osnabrueck.de/berufliche-bildung-teilstudiengang-fahrzeugtechnik-bsc/#c16293819
  • Für die Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist der Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können. Die 13 Wochen praktische Ausbildung, die bereits für die Hochschule nachzuweisen waren, werden als berufspraktische Tätigkeit übernommen.
  • Im Falle des Nachweises in Form von Praktika gilt zu beachten, dass das Kultusministerium dafür den Bereich Montage und Wartung technischer Systeme vorsieht.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Kraftfahrzeugmechatroniker/in (alle Ausrichtungen), Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in, Land- und Baumaschinenmechatroniker/in, Zweiradmechatroniker/in (alle Ausrichtungen),...

  • Für diese berufliche Fachrichtung sind entweder eine einschlägige Ausbildung oder 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in fachrichtungsbezogenen Bereichen nachzuweisen.
  • Ein Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ist an der Universität Osnabrück für die Zulassung in den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Medizinische/r Fachangestellte/r, tiermedizinische/r Fachangestellte/r, zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Notfallsanitäter/in, pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r, Sport- und Fitnesskaufmann/frau,…

Vorgaben

  • Für diese berufliche Fachrichtung sind entweder eine einschlägige Ausbildung oder 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in fachrichtungsbezogenen Bereichen nachzuweisen.
  • Da die berufliche Fachrichtung Informationstechnik an der Hochschule Osnabrück studiert wird, kann diese verlangen, dass bereits vor Aufnahme des Studiums des Bachelor Berufliche Bildung mindestens 8 Wochen praktische Ausbildung nachgewiesen werden. Der Nachweis von insgesamt 13 Wochen praktischer Ausbildung ist bis zum Ende des 4. Semesters erforderlich. Detailliertere Vorgaben zu diesen Vorpraktika findet man unter: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/berufliche-bildung-teilstudiengang-informationstechnik-bsc/
  • Für die Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist der Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, dass 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können. Die 13 Wochen praktische Ausbildung, die bereits für die Hochschule nachzuweisen waren, werden als berufspraktische Tätigkeit übernommen.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Fachinformatiker/in (Anwendungsentwicklung), Fachinformatiker/in (Daten und Prozessanalyse), Fachinformatiker/in (Digitale Vernetzung), Fachinformatiker/in (Systemintegration), IT-System-Elektroniker/Elektronikerin, …

  • Für diese berufliche Fachrichtung sind entweder eine einschlägige Ausbildung oder 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in fachrichtungsbezogenen Bereichen nachzuweisen.
  • Ein Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ist an der Universität Osnabrück für die Zulassung in den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können.
  • Im Falle des Nachweises in Form von Praktika oder von Teilanrechnungen nicht einschlägiger Ausbildungen gilt zu beachten, dass mindestens die Hälfte der gesamten Praktikumszeit (also mindestens 26 Wochen) im Ausbildungsbereich Friseur/in abzuleisten sind.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Friseur/in, Kosmetiker/in (sofern dreijährige Ausbildung bzw. auf zwei Jahre verkürzte dreijährige Ausbildung),…

  • Für diese berufliche Fachrichtung sind entweder eine einschlägige Ausbildung oder 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in fachrichtungsbezogenen Bereichen nachzuweisen.
  • Da die berufliche Fachrichtung Metalltechnik an der Hochschule Osnabrück studiert wird, kann diese verlangen, dass bereits vor Aufnahme des Studiums des Bachelor Berufliche Bildung mindestens 8 Wochen praktische Ausbildung nachgewiesen werden. Der Nachweis von insgesamt 13 Wochen praktischer Ausbildung ist bis zum Ende des 4. Semesters erforderlich. Detailliertere Vorgaben zu diesen Vorpraktika findet man unter:  https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/berufliche-bildung-teilstudiengang-metalltechnik-bsc/#c7274754
  • Für die Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist der Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können. Die 13 Wochen praktische Ausbildung, die bereits für die Hochschule nachzuweisen waren, werden als berufspraktische Tätigkeit übernommen.
  • Im Falle des Nachweises in Form von Praktika gilt zu beachten, dass mindestens die Hälfte der gesamten Praktikumszeit (also mindestens 26 Wochen) im Ausbildungsbereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung abgeleistet werden. Vom Kultusministerium vorgesehene Bereiche sind ansonsten: Montage und Wartung von technischen Systemen sowie Fertigung von Baugruppen.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Industriemechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in, Maschinenschlosser/in, Mechatroniker/in (alle Fachrichtungen), Metallbauer/in, Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik, Werkzeugmechaniker/in…

  • Für diese berufliche Fachrichtung sind entweder eine einschlägige Ausbildung oder 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in fachrichtungsbezogenen Bereichen nachzuweisen.
  • Da die berufliche Fachrichtung Ökotrophologie an der Hochschule Osnabrück studiert wird, kann diese verlangen, dass bereits vor Aufnahme des Studiums des Bachelor Berufliche Bildung mindestens 8 Wochen praktische Ausbildung nachgewiesen werden. Der Nachweis von insgesamt 13 Wochen praktischer Ausbildung ist bis zum Ende des 4. Semesters erforderlich. Detailliertere Vorgaben zu diesen Vorpraktika findet man unter:
    https://www.hs-osnabrueck.de/studium/studienangebot/bachelor/berufliche-bildung-teilstudiengang-oekotrophologie-bsc/bewerbung/
  • Für die Zulassung zum Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ist der Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können. Die 13 Wochen praktische Ausbildung, die bereits für die Hochschule nachzuweisen waren, werden als berufspraktische Tätigkeit übernommen.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Bäcker/in, Diätassistent/in, Dorfhelfer/in, Fachkraft für Gastronomie, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Familienpfleger/in, Hauswirtschafter/in, Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/in, Hotelfachmann/-frau, Koch, Milchwirtschaftliche Laborant/in, Sozialassistent/in mit hauswirtschaftlichem Schwerpunkt bzw. Schwerpunkt persönliche Assistenz, Süßwarentechnologin …

  • Für diese berufliche Fachrichtung ist der Nachweis einer einschlägigen Ausbildung vorgeschrieben. In gesondert gelagerten Einzelfällen können stattdessen 104 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in geeigneten Bereichen als gleichwertig anerkannt werden. Anrechnungen anderer Berufsausbildungen sind dann ebenfalls möglich.
  • Ein Nachweis von mindestens 78 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ist an der Universität Osnabrück für die Zulassung in den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Altenpfleger/in, Ergotherapeut/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in, Physiotherapeut/in, Pflegefachmann/ Pflegefachfrau, Technische/r Assistent/in in der Medizin, …

  • Für diese berufliche Fachrichtung ist der Nachweis einer einschlägigen Ausbildung vorgeschrieben, alternativ können stattdessen 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in geeigneten Bereichen als gleichwertig anerkannt werden. Anrechnungen anderer Berufsausbildungen sind dann ebenfalls möglich.
  • Ein Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ist an der Universität Osnabrück für die Zulassung in den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können.
Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Atem, Sprech- und Stimmlehrer/in, Erzieher/in, Heilpädagoge/in, Heilerziehungspfleger/in, Sozialassistent/in (Schwerpunkt Sozialpädagogik), Sozialpädagogische/r Assistent/in,…

Vorgaben

  • Für diese berufliche Fachrichtung ist der Nachweis einer einschlägigen Ausbildung vorgeschrieben, alternativ können stattdessen 52 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten in geeigneten Bereichen als gleichwertig anerkannt werden. Anrechnungen anderer Berufsausbildungen sind dann ebenfalls möglich.
  • Ein Nachweis von mindestens 26 Wochen berufspraktischer Tätigkeiten ist an der Universität Osnabrück für die Zulassung in den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ausreichend, da in der Zugangsordnung geregelt ist, das 26 Wochen bis zum Masterabschluss nachgereicht werden können.

Beispiele für einschlägige Ausbildungen bzw. fachrichtungsbezogene Bereiche:

Automobilkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Tourismuskaufmann/-frau, ...

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen

Um die Bestätigung, dass berufspraktische Tätigkeiten in geeigneten Bereichen in erforderlichem Umfang nachgewiesen wurden, ausgestellt zu bekommen, die man u.a. für die Zulassung zum Masterstudiengang benötigt, ist die Vorlage der Originale der Belege (z.B. Gesellenbrief, Brief einer Medizinischen Fachangestellten, Urkunde über die Erlaubnis die Berufsbezeichnung XXX zu führen, IHK Prüfungszeugnis,…) der abgeschlossenen Ausbildungen oder der Originale der Praktikumsbescheinigungen erforderlich.

Zur Vereinbarung eines Termins oder zur Klärung individuellerer Fragen zu den berufspraktischen Tätigkeiten wenden Sie sich bitte an:

Andrea Mochalski

Tel.: +49 541 969-6015
andrea.mochalski@uni-osnabrueck.de

Raum: 52/313
Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)
Neuer Graben 7 - 9
49076 Osnabrück

Sprechzeiten: n. V.