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Erste Juristische Prüfung / Diplom

(vormals: Erstes Juristisches Staatsexamen)

Die Ausbildung zur sog. Volljuristin bzw. zum Volljuristen besteht aus zwei Teilen, dem Studium und dem Referendariat. Das Universitätsstudium dauert laut Regelstudienzeit zehn Semester und endet mit der Ersten Juristischen Prüfung. Mit dieser erwerben die Absolventinnen und Absolventen gleichzeitig ein Diplom (Dipl. Jur.). Während des sich anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes durchlaufen die Referendarinnen und Referendare in den einzelnen Ausbildungsabschnitten verschiedene Pflicht- und Wahlstationen. Am Ende des Referendariats steht die Zweite Juristische Prüfung/Staatsexamen. Nur wer beide Ausbildungsabschnitte erfolgreich durchlaufen hat, besitzt als Volljuristin oder Volljurist (Assessorin/Assessor) die Befähigung zum Richteramt, zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst sowie zur Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.