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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Personen, die die Universität auf Verstöße hinweisen, werden vor Benachteiligungen geschützt. Zu diesem Zweck hat die Universität eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet, zu der Sie vertraulich und anonym Kontakt aufnehmen können.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:
- die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“)
- das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
Wer kann Verstöße melden?
Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur Universität Osnabrück stehen, offen.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen nach § 2 HinSchG unter anderem:
- Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ähnliches,
- Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit,
- Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
- Verstöße gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahrens der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
- Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
Kontakt und Arbeitsweise der Meldestelle
Als interne Meldestelle fungiert der Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung Holger Voigtländer (Stellvertretung durch Heidi Griefingholt). Sie erreichen die Meldestelle
- telefonisch unter +49 541 969-4787 (Stellvertretung +49 541 969-4655),
- per E-Mail unter meldestelle@uni-osnabrueck.de oder
- schriftlich unter der Anschrift: Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Universität Osnabrück, Neuer Graben 29, 49074 Osnabrück.
Bei Kontaktaufnahme per Brief kennzeichnen Sie Ihr Schreiben auf dem Umschlag bitte zusätzlich als vertraulich. Sollten Sie die Meldestelle per E-Mail kontaktieren, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich ein privates E-Mail-Postfach unter einem fiktiven Namen einrichten, das keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne auf einem der oben genannten Wege mit.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG geregelt. Gleichwohl kann eine vollständige Anonymität nicht gewährleistet werden. Möglicherweise enthält Ihr Hinweis Informationen, die nur einem kleinen Personenkreis zugänglich sind oder auf andere Weise Rückschlüsse auf Sie als hinweisgebende Person zulassen. Zudem besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldestelle und weiterer beteiligter Personen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht. Anonyme Hinweise werden jedoch bearbeitet und es wird nicht aktiv versucht, die Identität zu ermitteln.
Sofern Sie Kontaktdaten mitgeteilt haben, erhalten Sie zeitnah nach Ihrem Hinweis eine Eingangsbestätigung. Die Meldestelle überprüft Ihren Hinweis auf Plausibilität und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie Nachricht über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen, soweit interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden (vgl. hierzu § 17 Abs. 2 HinSchG).
Meldestelle des Bundes
Statt sich an die interne Meldestelle der Universität Osnabrück zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.
Datenschutz
Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.