Hauptinhalt

Topinformationen

Pressemeldung

Nr. 73 / 2016

11. April 2016 : Rechtsvergleichung auf höchstem Niveau

Unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian von Bar wird ein rechtswissenschaftliches Forschungsprojekt zum Sachenrecht an der Universität Osnabrück fortgeführt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt dafür rund 300.000 Euro bereit.

Eigentum und Besitz, Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauchsrechte und dergleichen mehr gehören zum Sachenrecht. Dieses hochkomplexe Rechtsgebiet ist in den Ländern der Europäischen Union sehr unterschiedlich geregelt. Ein einheitlicher gedanklicher Zugang zu ihren mehr als dreißig Rechtsordnungen ist bislang für unmöglich gehalten worden. Ein Team um den Osnabrücker Rechtswissenschaftler, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian von Bar, hat sich seit einigen Jahren daran gemacht, in einem groß angelegten Forschungsprojekt das Gegenteil zu beweisen. Es durchdringt das Sachenrecht auf der Grundlage aller mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen und formt daraus eine gesamteuropäische Theorie des Eigentums und seiner Belastungen. Zu ihnen gehören auch die für den Binnenmarkt besonders wichtigen Kreditsicherheiten an Grundstücken.  

Das Projekt trägt den Namen „Gemeineuropäisches Sachenrecht“. Es läuft seit Herbst 2010. Bislang wurde es aus Mitteln des Niedersachsen Vorab der VW-Stiftung finanziert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) stellt nun für den Abschluss des Projekts mehr als 300.000 Euro zur Verfügung.  

Zum thematischen Hintergrund des Projekts erklärt Prof. von Bar, dass es ihm um eine integrierte Darstellung auf rechtsvergleichender Grundlage gehe, nicht um Länderberichte: »Stets werden Beschreibungsebenen gesucht, die es   ermöglichen, die Sachenrechtsordnungen in der Europäischen Union in einem möglichst allen gerecht werdenden „Bild darüber“ einzufangen. Das ist im Sachenrecht zwar besonders schwierig, rechtswissenschaftlich aber auch besonders ertragreich.« Das Ziel besteht darin, die nationalen Sachenrechte der Mitgliedstaaten ohne signifikanten Verlust an Detailgenauigkeit so zueinander in Beziehung zu setzen, dass ihre Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Stärken und Schwächen erkennbar werden und sich Entwicklungspotenziale wechselseitig ausloten lassen.  

»Wir haben uns methodisch an den Erfahrungen orientiert, die ich seinerzeit mit meinem Gemeineuropäischen Deliktsrecht gewonnen habe. Es geht vorerst noch nicht um Rechtsvereinheitlichung; es geht um die Analyse des in der Union geltenden Sachenrechts, und zwar in seiner ganzen Breite, d.h. unter Einschluss von Waren, Grundstücken und immateriellen Objekten«, so Prof. von Bar.   Der erste Band ist im vergangenen Jahr erschienen. Darin werden die Grundlagen europäischen Sachenrechtsverständnisses, die Gegenstände sachenrechtlichen Rechtsschutzes und die Arten und Erscheinungsformen subjektiver Sachenrechte behandelt. Im nun zweiten und abschließenden Band wird es um den Besitz, das Recht der Übertragung von Rechten (unter Einschluss des Grundbuchrechts) und um ihre Durchsetzung gegenüber Verletzern gehen. Von Bar hofft, das Gesamtvorhaben Ende 2017 abschließen zu können.        

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian von Bar, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
European Legal Studies Institute
Süster Straße 28, 49078 Osnabrück
Tel. +49 541 969 4462
cvbar@uni-osnabrueck.de