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Pressemeldung

Nr. 130 / 2016

10. Juni 2016 : Ehrendoktorwürde für Präsidenten des polnischen Verfassungsgerichts

In Würdigung seines wissenschaftlichen Lebenswerkes und in Anerkennung seiner Verdienste um den Rechtsstaat Polen hat der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück Prof. Dr. Andrzej Rzepliński die Doktorwürde ehrenhalber verliehen. Rzeplinski ist Professor für Kriminologie an der Universität Warschau und seit 2010 Präsident des polnischen Verfassungsgerichts. Der akademische Festakt fand heute (Freitag, 10. Juni) in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste im Osnabrücker Schloss statt.

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© Universität Osnabrück / Thomas Osterfeld

Prof. Dr. Andrzej Rzeplinski, Präsident des polnischen Verfassungsgerichts, wurde vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück die Ehrendoktorwürde verliehen. V.l.n.r.: Prof. Dr. Wolfgang Lücke, Präsident der Universität Osnabrück, Laudator Prof. Dr. Jörn Ipsen (Fachbereich Rechtswissenschaften), Prof. Dr. Andrzei Rzeplinski, Prof. Dr. Thomas Groß (Dekan Fachbereich Rechtswissenschaften)

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Prof. Thomas Groß (r.) übergibt die Urkunde zur Ehrenpromotion. Foto: Universität Osnabrück/Thomas Osterfeld

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Einzug zum Festakt: Der Fachereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück. Foto: Universität Osnabrück/Thomas Osterfeld

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Begleitete den Festakt musikalisch: Das Kammerorchester der Universität Osnabrück. Foto: Universität Osnabrück/Thomas Osterfeld

»Ich freue mich, dass wir einen herausragenden Wissenschaftler ehren, der wie wohl kaum ein anderer die Entwicklung Polens auf dem Gebiet der kriminologischen Forschung beeinflusst hat«, so Universitätspräsident Prof. Dr. Wolfgang Lücke. »Die Umgestaltung des polnischen Rechtssystems nach europäischen Standards trägt maßgeblich auch seine Handschrift.«

Das polnische Verfassungsgericht und dessen Präsident Andrzej Rzepliński stehen derzeit im Zentrum des polnischen Machtkampfes. Dekan Prof. Dr. Thomas Groß wies in seiner Begrüßung auf die besondere Rolle der Gerichte bei der Bewahrung des europäischen Erbes hin. »In einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung, die auf dem Schutz der Menschenrechte fußt, bildet die unabhängige Justiz ein unersetzbares Element. Nur Richterinnen und Richter, die ihr Amt unabhängig und unparteilich wahrnehmen können, sind in der Lage, die Bindung aller Staatsgewalt an das Recht durchzusetzen«, so der Osnabrücker Rechtswissenschaftler.

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigten aber, dass die Euphorie in den Jahren nach 1989, wonach sich Demokratie und Rechtsstaat in ganz Europa durchsetzen werden, deutlich gedämpft worden sei. »Die Achtung des Rechts und der Respekt vor den Gerichten, die zu seiner verbindlichen Auslegung und Anwendung berufen sind, sind keine Selbstverständlichkeit. Deshalb sind wir froh, dass es Persönlichkeiten wie Herrn Rzepliński gibt, die unbeugsam für die Herrschaft des Rechts eintreten«, so der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück.

Rzeplińskis Biographie steht für Polens jüngere Geschichte. Er wurde 1948 in Ciechanów (Zentralpolen) geboren, als die Schrecken des Krieges und der deutschen Besatzungsherrschaft nur wenige Jahre zurücklagen. Er studierte 1967 bis 1971 Jura in Warschau und trat der Vereinigten Arbeiterpartei bei. Die warf ihn 1981 hinaus, als er sich der Solidarnosc anschloss. Er arbeitete für die Bürgerrechtsbewegung und beriet nach der Wende die UNO, den Europarat, die OSZE und die Helsinki-Menschenrechtsbewegung. Seit 2002 hat er die Professur für Kriminologie und Kriminalpolitik der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften und Resozialisierung der Warschauer Universität inne. Im Jahr 2007 wählte ihn das polnische Parlament zum Verfassungsrichter, drei Jahre später wurde er Präsident des Gerichts.

Prof. Rzepliński hat ein beeindruckendes Oeuvre von Monographien und Aufsätzen in wissenschaftlichen Zeitschriften geschaffen, wie der Osnabrücker Staatsrechtler Prof. Dr. Jörn Ipsen in seiner Laudatio hervorhob. Zu nennen sind vor allem Beiträge zur Entwicklung der polnischen Strafvollzugslehre. Ausgangspunkt war seine Dissertation (1978) über den »Einfluss der Verbüßung von Freiheitsstrafen auf die Familiensituation von Verurteilten« und seine Habilitationsschrift (1990) über die »Gerichtsbarkeit in der Volksrepublik Polen« unter dem kommunistischen Regime und im Einflussbereich der UdSSR.

Die Umgestaltung des polnischen Rechtssystems nach europäischen Standards wurde maßgeblich auch von ihm voran getrieben. Dazu gehören vor allem die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. »Wir ehren mit Prof. Rzepliński nicht nur den hervorragenden Gelehrten und wissenschaftlichen Wegbereiter rechtsstaatlicher Grundsätze sondern auch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs der Republik Polen, unter dessen Leitung eine Vielzahl wichtiger Entscheidungen ergangen ist und der sich mit aller Entschiedenheit gegen Versuche gewehrt hat und noch wehrt, die dem Verfassungsgericht durch die Verfassung eingeräumte Rechtsstellung zu verändern«, so der Laudator Ipsen. »Insofern gilt die Ehrung des Präsidenten auch dem Verfassungsgerichtshof insgesamt, der am 28. Mai sein 30jähriges Bestehen feiern konnte.«

Musikalisch begleitet wurde die Festveranstaltung durch das Kammerorchester der Universität Osnabrück unter der Leitung von Universitätsmusikdirektorin Dr. Claudia Kayser-Kadereit.

Weitere Informationen für die Medien:
Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Osnabrück,
Dekan Fachbereich Rechtswissenschaften,
Heger-Tor-Wall 9, 49078 Osnabrück,
Tel.: +49 541 969 6143,
E-Mail dekanat@jura.uni-osnabrueck.de

Dr. Utz Lederbogen,
Pressesprecher der Universität Osnabrück,
Neuer Graben 29 / Schloss, 49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 4370
E-Mail: utz.lederbogen@uni-osnabrueck.de

Doktorat honoris causa dla Prezesa polskiego Trybunału Konstytucyjnego (PDF, 185 kB)
(Pressemeldung vom 10.6.2016, Polnisch)