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Pressemeldung

Nr. 34 / 2015

03. Februar 2015 : Verschenken von Vereinsvermögen als Ablenkungsmanöver? Rechtswissenschaftler der Uni Osnabrück über die Reformpläne des ADAC

Der ADAC kämpft um seinen Vereinsstatus. Um die Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts München positiv zu beeinflussen, wurde nun beschlossen, 25,1 Prozent der wirtschaftlichen Beteiligungen in eine gemeinnützige Stiftung einzubringen. Prof. Dr. Lars Leuschner, Rechtswissenschaftler der Universität Osnabrück, vertritt in einer Stellungnahme zu den Plänen des ADAC die These, die geplante Umstrukturierung könne auf die Entscheidung des Amtsgerichts München keine Auswirkungen haben.

© Foto: / ADAC

 Ausschlaggebend für den Ausgang des Verfahrens müsse vielmehr die Frage sein, ob die vom Verein selbst durchgeführte und als »Kernaktivität« bezeichnete Pannenhilfe eine wirtschaftliche Betätigung darstellt. Da die ADAC-Mitglieder dem Verein letztlich wie Kunden gegenüberstehen, spreche viel dafür, sie zu bejahen.

Des Weiteren äußert Prof. Leuschner Zweifel daran, ob die Einbringung der 25,1 Prozent der wirtschaftlichen Beteiligungen in eine Stiftung ohne Befragung der 19 Millionen ADAC-Mitglieder zulässig ist. Denn letztlich werde auf diese Weise Vermögen, das den Mitgliedern zusteht, verschenkt. Den vollständigen Text der Mitteilung unter: http://www.leuschner.jura.uni-osnabrueck.de/      

Weitere Informationen für die Reaktionen:
Prof. Dr. Lars Leuschner, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Heger-Tor-Wall 9, 49078 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 4540
lars.leuschner@uni-osnabrueck.de