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Pressemeldung

Nr. 157 / 2015

19. Juni 2015 : Verfassungsrechtler Prof. Ipsen erhält weitere Förderung im Rahmen der »Niedersachsenprofessur«

Vor Kurzem gab das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) bekannt, dass Prof. Dr. Jörn Ipsen, Rechtswissenschaftler an der Universität Osnabrück, erneut ausgezeichnet wurde und seine Lehr- und Forschungstätigkeiten im Rahmen einer Niedersachsenprofessur zwei weitere Jahre fortführen kann.

Das Land Niedersachsen fördert über die VolkswagenStiftung das Programm »Die Niedersachsenprofessur« und ermöglicht herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, über die gesetzliche Altersgrenze hinaus in Forschung und Lehre tätig zu sein.

»Professor Ipsen ist einer der bundesweit führenden Experten für Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Die Verlängerung seiner Niedersachenprofessur trägt dieser herausragenden Expertise Rechnung und ist zugleich für die gesamte Universität eine große Auszeichnung«, so Vizepräsidentin Prof. Dr. May-Britt Kallenrode. »In diesem Sinne gratulieren wir Herrn Prof. Ipsen herzlich.«  

Das Programm des Landes wurde 2013 neu bewertet und den neuen rechtlichen Grundlagen zur Altersgrenze von Professorinnen und Professoren (68 Jahre) angepasst. Nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fortgeschrittenen Alters haben durch das aktualisierte Programm Vorteile, sondern auch Nachwuchskräfte, wie das Ministerium betont: »Die regulären Stellen der Niedersachsenprofessoren können nach deren Ausscheiden neu ausgeschrieben werden. Niedersachsen füllt mit diesem Angebot eine Lücke des akademischen Betriebes.«  

Prof. Dr. Jörn Ipsen gilt als bundesweit renommierter Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht. 1944 geboren, studierte er Rechtswissenschaften in München und Göttingen. Nach dem ersten Staatsexamen 1970 arbeitete er an einer Dissertation mit dem Titel »Richterrecht und Verfassung«, mit der er 1974 an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen zum Dr. iur. promoviert wurde. Nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes in den Jahren 1973 bis 1976 und Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Februar 1976 wurde er wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen. 1980 wurde er mit der Schrift »Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit von Norm und Einzelakt« habilitiert.  

Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Tübingen und Göttingen nahm Prof. Ipsen 1981 einen Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht der Universität Osnabrück an. Am 7. Dezember 2006 wurde der Wissenschaftler vom Niedersächsischen Landtag zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt, ein Amt, welches er bis zu seiner Emeritierung im Juli 2012 inne hatte. Im selben Jahr wurde er erstmalig mit einer Niedersachsenprofessur ausgezeichnet.

Zu den Forschungsschwerpunkten Prof. Ipsens zählen das Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt legt er außerdem auf das in Deutschland geltende Kommunalrecht. Im Rahmen der Niedersachsenprofessur untersucht Prof. Ipsen den Hannoverschen Staatsstreich aus dem Jahr 1837, seine Vorgeschichte und das Verfahren vor dem Deutschen Bundestag. Weitere Forschungsprojekte sind im Verfassungsrecht und im Kommunalrecht geplant.

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Heger-Tor-Wall 12, 49076 Osnabrück
Telefon:  +49 541 969 6158
joern.ipsen@uni-osnabrueck.de