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Pressemeldung

Nr. 188 / 2014

08. September 2014 : Urheberrechtsfragen

Ein neues Pilotprojekt an der Universität Osnabrück befasst sich mit der Einzelerfassung von Lehrmaterialien nach dem sogenannten »E-Learning-Paragraphen«

Lehre und Lernen setzen die Auseinandersetzung mit Texten und anderen bereits veröffentlichten Materialien voraus. In Zeiten des E-Learning werden derartige Materialien den Studierenden zunehmend über Lernplattformen im Internet zur Verfügung gestellt. Ebenso wie bei klassischen Kopien muss dabei eine Balance zwischen den Rechten der Autoren der eingestellten Texte und den Interessen der Lehrenden und Lernenden gewahrt werden.

Der sogenannte »E-Learning-Paragraph« 52a des Urhebergesetzes erlaubt dazu Lehrenden, kleine Teile von Büchern und Beiträgen aus Zeitungen sowie Zeitschriften einem geschlossenen Personenkreis zu Studien- und Forschungszwecken elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Abgeltung der Rechte der Autoren erfolgt bisher pauschal. Die Universität Osnabrück ist von der Kultusministerkonferenz beauftragt worden, im Wintersemester 2014/2015 ein Pilotprojekt zur Machbarkeit von Einzelmeldungen elektronischer Lehr- und Lernmaterialen gemäß dieses Paragraphen durchzuführen.

Zum Hintergrund: Für die Nutzung dieser Materialien ist eine angemessene Vergütung an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als Interessensvertretung der Autorinnen und Autoren sowie der Verlage zu zahlen. Zwischen den Bundesländern und der Verwertungsgesellschaft war bislang die Art und Weise dieser Vergütung umstritten. Die Länder haben die Auffassung vertreten, dass eine pauschale Abrechnung auf der Basis regelmäßiger Evaluierungen erfolgen könne. Die VG Wort hingegen lehnte bislang die Unterzeichnung eines Gesamtvertrages zur Regelung einer pauschalen Vergütung für den Hochschulbereich ab und drängte auf eine Einzelerfassung der Nutzungen. Der BGH hat daraufhin 2013 in einem Urteil festgestellt, dass eine Einzelmeldung für Lehrende an Hochschulen sachgerecht und vom Aufwand her vertretbar sei.

»Da an den Hochschulen deutschlandweit noch keine Geschäftsgänge für Einzelmeldungen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien bestehen, wird nun in dem Pilotprojekt in Kooperation mit der VG Wort untersucht, wie ein solches Verfahren praktikabel für alle Beteiligten umgesetzt werden könnte«, erklärt Dr. Andreas Knaden vom Zentrum für virtuelle Lehre und Informationsmanagement der Universität Osnabrück.

Prof. Dr. May-Britt Kallenrode, Vizepräsidentin für Forschung und Nachwuchsförderung an der Universität Osnabrück, betont die Bedeutung dieses Projektes nicht nur für die Universität Osnabrück, sondern auch für das E-Learning insgesamt: »Die Ergebnisse dieses prototypischen Projekts werden Einfluss auf die politische und rechtliche Entwicklung zum weiteren Verlauf von Paragraph 52a UrhG haben. Das Pilotprojekt hat deshalb eine nationale Signalwirkung und soll beispielgebend für andere Hochschulen und den Einsatz elektronischer Medien in der Hochschullehre insgesamt sein.«    

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Dr. Andreas Knaden / Dr. Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück
Zentrum für virtuelle Lehre und Informationsmanagement
Heger-Tor-Wall 12, D-49069 Osnabrück
Tel. +49 541 969 6513
anne.fuhrmann@uni-osnabrueck.de