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Pressemeldung

Nr. 100 / 2015

20. April 2015 : Uni Osnabrück startet runderneuertes Masterprogramm zum Steuerrecht

Master oder Promotion im Steuerrecht – oder beides? Das ist eine Frage, die viele junge Juristinnen und Juristen nach Abschluss des Examens umtreibt. Ideale Vor­aus­setzungen dafür, beide Anliegen zu verbinden, werden im Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück ausgehend von dem bekannten Masterprogramm Taxation ge­schaffen. Jetzt hat der Fachbereich Rechts­wissen­schaften die entsprechenden Weichen für den Studienbeginn im Oktober 2015 gestellt.

Die Leiterin des Programms, Prof. Dr. Heike Jochum, bezeichnet die Teilnahme als »eine hervorragende Investition in die berufliche Zukunft«. Das neue – forschungsorientierte – Programm stellt zukunftsweisende Fragestel­lungen insbesondere auf dem Ge­biet des Unternehmenssteuerrechts, des Ver­fahrensrechts sowie des Inter­nationalen Steuerrechts in den Mittelpunkt.

Die fachlichen Veranstaltungen werden in bewährter Manier überwiegend von er­fahrenen Praktikern aus Rechtsprechung, Beratung und Finanzverwaltung an­geboten. Neu ist, dass das inhaltlich deutlich gestraffte Fachprogramm in ein ziel­gerichtetes Modul zur Wissenschaftlichen Arbeit und Methodik eingebettet wird. »Insbesondere dieses Modul bietet von Beginn an Orientierung und An­leitung bei der Konzeption wissenschaftlicher Untersuchungen und Analysen durch das Erstellen eines strukturierten, wissenschaftlichen Exposés und seine Weiterent­wicklung«, berichtet Prof. Dr. Heike Jochum.  

Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück hat im Jahr 1992 als weltweit erste Fakultät einen postgradualen Studiengang im Steuerrecht einge­richtet. In den mehr als zwanzig Jahren haben über 800 Teilnehmerinnen und Teil­nehmer das straffe, zweisemestrige Programm absolviert. Die Spezialisierung auf das Steuerrecht hat ihnen führende Positionen eröffnet.  

Die Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrecht, Prof. Jochum, begrüßt die Neuausrichtung des Masterprogramms nachdrücklich: »Auf dem Boden der langjährigen Erfahrungen bietet sich uns hier eine ein­malige Chance. Gemeinsam mit unseren Honorarprofessorinnen, -professoren und Lehrbeauftragten können wir auf fachlich höchstem Niveau übersichtliche Strukturen schaffen, um den Grundstein gerade auch für eine erfolgreiche Promotion zu legen.«  

Das neue Programm startet zum Wintersemester 2015/2016. Die Veranstaltungen werden überwiegend an Donnerstagen und Freitagen zwischen 9 und 17 Uhr angeboten. Die Studiengebühren betragen insgesamt 5.000 Euro zuzüglich Semester­beitrag. Bewerbungsschluss ist der 15. September (inländischer Hoch­schul­ab­schluss) bzw. der 15. Juli (ausländischer Hochschulabschluss). Zulassungs­vor­aus­setzungen sind neben einer abgeschlossenen Hochschul­aus­bildung – soweit kein Juristisches Examen vorliegt – hinreichende rechts­wissenschaftliche Kenntnisse (mindestens die drei »großen Scheine«), englische Sprachkenntnisse (B1) bzw. Deutsch­ken­ntnisse (DSH 2) bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern. Bachelor­ab­solvteninnen und -absolventen müssen darüber hinaus eine einschlägige Berufserfahrung von mind­estens drei Jahren nachweisen.  

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Prof. Dr. Heike Jochum, Universität Osnabrück, Universität Osnabrück
Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht
Institut für Finanz- und Steuerrecht
Fachbereich Rechtswissenschaften
Tel. +49 541 969 6161
heike.jochum@uni-osnabrueck.de
http//www.instfsr-os.de