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Pressemeldung

Nr. 98 / 2014

12. Mai 2014 : Freiheit und Gleichheit im Kreuzfeuer – Zwei juristische Antrittsvorlesungen

Die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia) und Prof. Dr. Henning Tappe halten am Freitag, 16. Mai, um 16 Uhr ihre Antrittsvorlesungen an der Universität Osnabrück in der Aula des Schlosses.

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© Fotos / Privat

Die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. und Prof. Dr. Henning Tappe (r.) halten am Freitag, 16. Mai, um 16 Uhr ihre Antrittsvorlesungen an der Universität Osnabrück in der Aula des Schlosses. Fotos: Universität Osnabrück / Privat

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann beschäftigt sich in seinem Vortrag mit dem Thema »Dienende Freiheit – notwendige Verstärkung oder widersprüchliche Begrenzung subjektiver Rechte?«. Im Anschluss wird Prof. Dr. Henning Tappe zum Thema »Festlegende Gleichheit – folgerichtige Gesetzgebung als Verfassungsgebot?« sprechen. Die Vorträge richten sich an alle Hochschulangehörigen sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Hartmann, 1973 in Recklinghausen geboren, studierte zunächst Rechtswissenschaften in Münster und Paris. Nach seinem ersten Staatsexamen begann er ein Graduiertenstudium in Virginia, wo er 2002 den Master of Laws erlangte. 2004 wurde er in Münster promoviert. Für seine Dissertation erhielt er den Harry-Westermann-Preis. Ein Jahr später absolvierte Hartmann das zweite juristische Staatsexamen in Düsseldorf. Im Jahr 2011 erfolgte die Habilitation an der Universität Münster.

Für die Habilitationsschrift wurde er mit Preisen der Juristischen Studiengesellschaft und der Universitätsgesellschaft Münster ausgezeichnet. Seit Januar vergangenen Jahres ist Hartmann Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften in Osnabrück.

Sein Vortrag untersucht den aus dem Medienrecht bekannten Begriff der »dienenden Freiheit«. Hartmann fragt: Ist es nicht Wesensmerkmal grundrechtlicher Freiheit, das sie nicht dient, jedenfalls nicht dienen muss? Stärkt es das Freiheitsrecht, wenn die Freiheit – obwohl sie nicht müsste – doch dient? Oder verfehlt eine solche Stärkung gerade, was Freiheit im Kern ausmacht?

Tappe wurde 1975 in Münster geboren. Er studierte zunächst Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Sein erstes Staatsexamen legte er 2000 ab, woraufhin er das Referendariat in Berlin absolvierte. Sein zweites Staatsexamen erlangte er 2004. Die Promotion folgte vier Jahre später. Für seine Dissertation wurde Tappe mit dem Dissertationspreis der Universität Münster ausgezeichnet wurde. Im Dezember 2012 habilitierte er sich und ist seit Juni 2013 an der Universität Osnabrück Professor für Öffentliches Recht (Institut für Finanz- und Steuerrecht).

Die Vorlesung von Prof. Dr. Tappe beschäftigt sich mit der Frage, ob der Gesetzgeber mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz an eine im Gesetz selbst konzipierte Sachgesetzlichkeit gebunden sein kann. Während das Bundesverfassungsgericht eine solche »Folgerichtigkeit« der Gesetzgebung zunehmend für verschiedene Sachbereiche – vom Steuerrecht bis zum Nichtraucherschutz – einfordert, zeigt Tappe die Probleme einer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zum konsistenten »Weiter so!« auf.  

Weitere Informationen für die Redaktionen:
Dekan Prof. Dr. Roland Schmitz, Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften
Heger-Tor-Wall 14 Tel. +49 541 969 6127
dekanat@jura.uni-osnabrueck.de