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Pressemeldung

Nr. 38 / 2009

26. Januar 2009 : Zum Plädoyer nach Wales - Jurastudierende der Uni Osnabrück erfolgreich bei Moot Court

Ist es mit der EG-Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn eine nationale Rechtsordnung von einem Unternehmen, das seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union verlegt, die Löschung aus dem Handelsregister verlangt? In der European Law Moot Court Competition, dem renommiertesten internationalen Studentenwettbewerb auf dem Gebiet des Europarechts, werden solche Rechtsfragen in fiktiven Fällen als simulierte Gerichtsverhandlung verhandelt. Zum dritten Mal in Folge zählt auch ein Team der Universität Osnabrück zu den besten 48 Mannschaften und konnte sich damit für die regionale Ausscheidung qualifizieren.

Ist es mit der EG-Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn eine nationale Rechtsordnung von einem Unternehmen, das seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union verlegt, die Löschung aus dem Handelsregister verlangt? In der European Law Moot Court Competition, dem renommiertesten internationalen Studentenwettbewerb auf dem Gebiet des Europarechts, werden solche Rechtsfragen in fiktiven Fällen als simulierte Gerichtsverhandlung verhandelt. Die teilnehmenden Teams vertreten in der Rolle von Anwälten die Parteien eines Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof. Veranstalter ist wie jedes Jahr die European Law Moot Court Society, eine 1988 von Studierenden gegründete internationale Vereinigung. Zum dritten Mal in Folge zählt auch ein Team der Universität Osnabrück zu den besten 48 Mannschaften und konnte sich damit für die regionale Ausscheidung qualifizieren. Die Osnabrücker setzten sich gegen knapp 100 Teams durch und fahren nun Ende März nach Bangor (Wales), um dort ihre Plädoyers zu halten.

Das Studententeam des Fachbereich Rechtswissenschaften bilden Florentine Füg, Jennifer Groß, Jan Philipp Meyer und Jan Peters. Der Fall wurde unter Anleitung des Osnabrücker Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Oliver Dörr bearbeitet. Die vier Studenten reichten im November 2008 ihre beiden vorbereiteten Schriftsätze ein. Bis zum Regionalentscheid wird nun fleißig geprobt. Die Generalprobe findet dieses Jahr am 30. Januar in Berlin statt. Hier wird gegen das Team der Freien Universität gespielt, welches ebenfalls an dem Wettbewerb teilnimmt.

Studierende des kontinental-europäischen Rechtssystems werden normalerweise darin geschult, Übungsfälle aus Sicht eines Richters zu lösen. »In einem Moot Court wird dagegen anhand des erfundenen Falles die Arbeit eines Rechtsanwalts simuliert, der in einem Plädoyer die Sicht und Interessen seines Mandanten möglichst überzeugend darstellen muss«, erklärt Dörr. Ziel sei es, das Rechtsbewusstsein und die Sachkenntnis im Umgang mit dem Europarecht zu fördern, und zwar anders als im Hörsaal nicht passiv, sondern durch aktive Eigenarbeit im Team. Natürlich würden aber auch rhetorische Fähigkeiten geschult.

Im Regionalfinale in Bangor wird das Osnabrücker Team gegen Studierende aus elf weiteren Teams aus aller Welt antreten und dabei »Richtern« Rede und Antwort stehen. Wenige Wochen nach der Regionalentscheidung in Wales findet dann das »All European Final« im Europäischen Gerichtshof in Luxemburg statt, in dem die besten vier aller teilnehmenden Teams den Kampf um den europäischen Gesamtsieger austragen. »Bei der zu erwartenden hochkarätigen Konkurrenz wird es sicher nicht leicht werden, sich für dieses Finale zu qualifizieren. Es ist jedoch bereits ein großer Erfolg für unser Team, so weit gekommen zu sein und ich bin überzeugt, dass unsere Studenten in Wales ihr bestes geben werden, um unseren Fachbereich gut zu vertreten«, erklärt Daniel Graske, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Dörr das Team betreut.

Weitere Informationen

Dipl.-Jur. Daniel Graske, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Katharinenstraße 24, D-49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 6047 Fax +49 541 969 6049,
daniel.graske@uni-osnabrueck.de