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Pressemeldung

Nr. 282 / 2006

27. Oktober 2006 : »Zu Gast bei wachsamen Freunden« - Universität Osnabrück: 2. Verfassungsrechtlicher Moot Court hat begonnen

Darf die Bundeswehr zur Bekämpfung von Hooligans und zur Vorbeugung gegen terroristische Attentate im Inland eingesetzt werden? Wenn ja, kann sie zu diesem Zweck auch Waffengewalt gegen das Leben von Personen einsetzen? Und darf der Bundespräsident, wenn er dies für verfassungswidrig hält, einem entsprechenden Gesetz seine Zustimmung verweigern? Diese und weitere Fragen sind in dem verfassungsrechtlichen Moot Court zu beantworten, der als uni-interner Wettbewerb im Wintersemester zum zweiten Mal an der Universität Osnabrück stattfindet.

Darf die Bundeswehr zur Bekämpfung von Hooligans und zur Vorbeugung gegen terroristische Attentate im Inland eingesetzt werden? Wenn ja, kann sie zu diesem Zweck auch Waffengewalt gegen das Leben von Personen einsetzen? Und darf der Bundespräsident, wenn er dies für verfassungswidrig hält, einem entsprechenden Gesetz seine Zustimmung verweigern? Diese und weitere Fragen sind in dem verfassungsrechtlichen Moot Court zu beantworten, der als uni-interner Wettbewerb im Wintersemester zum zweiten Mal an der Universität Osnabrück stattfindet.

»Zu Grunde liegt ein fiktiver Fall aus dem Verfassungsrecht, der in einer simulierten Gerichtsverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen wird«, so der Osnabrücker Rechtwissenschaftler Prof. Dr. Oliver Dörr, dessen Lehrstuhl den Wettbewerb ausrichtet. Teilnehmer sind Studierende des dritten Fachsemesters, die in Teams von vier Personen auf der Seite des Bundespräsidenten und einer Bundestagsfraktion gegeneinander antreten.

In dem zu verhandelnden Fall, der am Anfang der Sommerferien ausgegeben wurde, geht es um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines fiktiven Gesetzes. Dieses ermächtigt die Bundeswehr, Personen, die Gewalt gegen Personen oder Sachen anwenden, zu verhaften bzw. gegen sie Waffengewalt einzusetzen. Dörr: »Anlass war natürlich die Vorbereitung der Fußball-WM, aber in Zeiten allgegenwärtiger Terrorgefahr geht die Bedeutung einer solchen Ermächtigung weit darüber hinaus.« Über die Sommerferien erarbeiteten zwei studentische Teams den Fall in Form mündlicher Plädoyers, wobei sie von je einem Mitarbeiter des Fachbereichs betreut wurden.

Ziel des Moot Courts ist es, sich mit einem aktuellen juristischen Thema auseinanderzusetzen und dabei die Fähigkeit zu trainieren, tatsächliche Sachverhalte und rechtliche Fragen von zwei unterschiedlichen Seiten zu beleuchten. Bei der Erarbeitung der mündlichen Vorträge lernen die Teilnehmer, juristische Argumente taktisch und rhetorisch geschickt für ihre Partei einzusetzen. Dabei werden sie durch Fragen von der Richterbank, die mit »echten« Richtern, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern besetzt ist, unterbrochen. Angesichts des beträchtlichen Aufwandes, der damit verbunden ist, im Wettbewerb inhaltlich wie formal eine gute Präsentation abzuliefern, gehören die Teilnehmer zu den besonders interessierten und vor allem engagierten Studierenden ihres Jahrgangs.

Unterstützt wird der Wettbewerb durch die MLP Finanzdienstleistungen AG Osnabrück.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Oliver Dörr, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Martinistraße 8, 49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 6050, Fax +49 541 969 6049,
odoerr@uni-osnabrück.de