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Pressemeldung

Nr. 37 / 2008

01. Februar 2008 : Wissenschaft trifft Rechtsprechung - Kooperation zwischen der Uni Osnabrück und dem Niedersächsischen Finanzgericht

Die Idee einer Kooperation zwischen der Universität Osnabrück und dem Niedersächsischen Finanzgericht entstand während der Fachtagung des Steuerberaterverbandes Niedersachsen/Sachsen-Anhalt im Herbst des vergangenen Jahres. Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht sollen möglichst frühzeitig auch mit der Tätigkeit der Rechtsprechung in Steuersachen vertraut gemacht werden. »Die Gesetzgebung im Steuerrecht ändert sich fortwährend. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte muss hierauf zwangsläufig mit hoher Produktivität reagieren«, sagt Prof. Dr. Heike Jochum, Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Osnabrück. »Es freut mich sehr, dass wir mit dem Niedersächsischen Finanzgericht, das ja für seine zum Teil mutigen und innovativen Entscheidungen bekannt ist, eine Zusammenarbeit vereinbaren konnten.«

Im Sommersemester 2008 geht es los. Im Rahmen einer Seminararbeit erhalten zwei Studierende die Möglichkeit, einen beim Finanzgericht anhängigen Fall aus Kläger- und Beklagtensicht zu bearbeiten. Unter Teilnahme eines Richters wird der Fall dann »vorberaten« und die Seminarteilnehmer können in der nachfolgenden mündlichen Verhandlung beim Finanzgericht in Hannover den Ausgang des Verfahrens »live« miterleben. »Wichtig ist, dass die Studierenden umfassend alle Tätigkeitsfelder des Steuerrechts kennen lernen. Dazu gehört auch die Finanzgerichtsbarkeit«, meint Jörg Grune, Richter am Finanzgericht und als Pressesprecher für die Öffentlichkeitsarbeit des Gerichts zuständig. Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück sei hierfür hervorragend geeignet, weil die Juristenausbildung in Osnabrück seit vielen Jahren mit Erfolg einen Schwerpunkt auf das Steuer- und Wirtschaftsrecht lege.

In diesem Zusammenhang verweist Prof. Jochum auch auf den Ergänzungsstudiengang Steuerwissenschaften an ihrem Institut. »Zum Kreis unserer Dozenten zählen nicht nur Richter aus der Finanzgerichtsbarkeit, einschließlich des Bundesfinanzhofes, sondern auch Berater aus international tätigen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Angehörige der Finanzverwaltung. Die Studierenden können so einen umfassenden Überblick über die beruflichen Möglichkeiten im Steuerrecht gewinnen.« Der Ergänzungsstudiengang umfasst zwei Semester. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der Hochschulgrad eines »Magister/Magistra legum« mit dem Zusatz »Taxation« (LL.M. Taxation) verliehen. »Wir haben in den vergangenen zwei Jahren die Inhalte des Studiengangs aktualisiert, die Angebotsstrukturen optimiert und die Lehrveranstaltungen neu aufeinander abgestimmt«, erläutert Prof. Jochum weiter.

In den kommenden Semestern soll die Kooperation des Niedersächsischen Finanzgerichts mit dem Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück ausgebaut werden. Ein weiteres Ergebnis der Zusammenarbeit: Hartmut Pust, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts, konnte Prof. Jochum für einen Fachvortrag anlässlich der Norddeutschen Finanzrichtertage in Königslutter (3. - 5. November 2008) gewinnen.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Heike Jochum, Universität Osnabrück,
Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrecht,
Martinistraße 10, 49078 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 6168, Fax. +49 541 969 6167,
InstFSR@uni-osnabrueck.de
www.instfsr-os.de