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Pressemeldung

Nr. 242 / 2007

14. September 2007 : Rechtsstaatlichkeit im Vergleich - Uni Osnabrück: Juristinnen und Juristen aus vier EU-Ländern im Gespräch

Welche Rechtsschutzgarantien gehören zu einem liberalen Verwaltungsrecht? Inwieweit dürfen oder müssen Verwaltungsgerichte Entscheidungen von Behörden etwa zur Wahrung der Grundrechte überprüfen? Oder dürfen sich vielmehr Gerichte nicht durch eine Detailkontrolle an die Stelle der demokratisch gesteuerten Verwaltung setzen? »Die Vorstellungen hierüber sind in Europa keineswegs einheitlich«, erklärt Prof. Dr. Schneider, Direktor im European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück. Da diese Grundfragen aber in den verschiedenen Rechtsordnungen immer wieder neu diskutiert werden und sich die Antworten im Zeitlauf verändern, können die nationalen Debatten sehr von einem Blick über die Grenzen profitieren. Dieser Meinungsaustausch ist das Ziel eines Internationalen Seminars mit Studierenden und Dozenten von fünf angesehenen Universitäten aus vier Ländern Europas.

Welche Rechtsschutzgarantien gehören zu einem liberalen Verwaltungsrecht? Inwieweit dürfen oder müssen Verwaltungsgerichte Entscheidungen von Behörden etwa zur Wahrung der Grundrechte überprüfen? Oder dürfen sich vielmehr Gerichte nicht durch eine Detailkontrolle an die Stelle der demokratisch gesteuerten Verwaltung setzen? »Die Vorstellungen hierüber sind in Europa keineswegs einheitlich«, erklärt Prof. Dr. Schneider, Direktor im European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück. Da diese Grundfragen aber in den verschiedenen Rechtsordnungen immer wieder neu diskutiert werden und sich die Antworten im Zeitlauf verändern, können die nationalen Debatten sehr von einem Blick über die Grenzen profitieren. Dieser Meinungsaustausch ist das Ziel eines Internationalen Seminars mit Studierenden und Dozenten von fünf angesehenen Universitäten aus vier Ländern Europas, das vom 11. bis zum 15. September an der Universität Osnabrück unter Leitung von Prof. Schneider bereits zum zweiten Mal stattfindet. Teilnehmer sind neben Osnabrück die Universitäten von Oxford, Birmingham, Tilburg und erstmals Orléans.

Das Besondere des Seminars ist, dass die Studierenden nicht nur von Professoren und Dozenten aus den verschiedenen Ländern unterrichtet werden, sondern in gemischten Teams den Reiz und die Schwierigkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Lösung ausgewählter Rechtsfragen ganz praktisch erfahren. »Diese reichen von dem Verbot muslimische Jilbabs zu tragen durch eine englische Schule, der Überprüfung französischer Dekrete über den Familiennachzug von Migranten, niederländischen Baugenehmigungen für Einkaufszentren bis hin zur staatlichen Qualitätskontrolle für Wein in Deutschland«, erläutert Schneider.

Neben dem anspruchsvollen Unterrichtsprogramm gibt es auch Gelegenheiten zum persönlichen Kennenlernen und zur Besichtigung einiger touristischer Höhepunkte Osnabrücks. Besonders beeindruckt hat die ausländischen Teilnehmer schließlich das gute Verhältnis zwischen Stadt und Universität, das beim Empfang durch Oberbürgermeister Boris Pistorius im Osnabrücker Friedenssaal sichtbar wurde.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
European Legal Studies Institute,
Katharinenstraße 24, 49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 4501, Fax +49 541 969 4509,
elsi.public.law@uni-osnabrueck.de