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Pressemeldung

Nr. 356 / 2007

03. Dezember 2007 : »Kunst – (nur) ein Frage des Geschmacks?« - Universität Osnabrück: 3. Verfassungsrechtlicher Moot Court hat begonnen

Was ist Kunst und wo verlaufen die Grenzen ihrer Freiheit? Wie sehr muss der Künstler auf Rechte Dritter Rücksicht nehmen? Kann die Kunstfreiheit aus Erwägungen der öffentlichen Sicherheit eingeschränkt werden? Diese und weitere Fragen sind in dem Verfassungsrechtlichen Moot Court zu beantworten, der im Wintersemester zum dritten Mal an der Universität Osnabrück stattfindet.

Was ist Kunst und wo verlaufen die Grenzen ihrer Freiheit? Wie sehr muss der Künstler auf Rechte Dritter Rücksicht nehmen? Kann die Kunstfreiheit aus Erwägungen der öffentlichen Sicherheit eingeschränkt werden? Diese und weitere Fragen sind in dem Verfassungsrechtlichen Moot Court zu beantworten, der im Wintersemester zum dritten Mal an der Universität Osnabrück stattfindet.

Zu Grunde liegt dem uni-internen Wettbewerb ein fiktiver Fall aus dem Verfassungsrecht, der in einer simulierten Gerichtsverhandlung vor dem »Bundesverfassungsgericht« ausgetragen wird. Die Teilnehmer sind Studierende des dritten Fachsemesters, die in Teams von vier Personen auf der Seite des Landes Niedersachsen und des Beschwerdeführers gegeneinander antreten. Der Wettbewerb wird ausgerichtet vom Lehrstuhl Prof. Dr. Oliver Dörr.<br<<br>In dem zu verhandelnden Fall, der am Anfang des Semesters ausgegeben wurde, geht es um die Frage, ob eine inszenierte Sendung der »Tagesschau«, in welcher der Eindruck vermittelt wird, islamistische Terroristen würden in Deutschland die Macht übernehmen, von der Kunstfreiheit des Grundgesetzes geschützt ist. In einem Zeitraum von sechs Wochen erarbeiteten neun studentische Teams den Fall in Form mündlicher Plädoyers, wobei sie von je einem Mitarbeiter des Fachbereichs betreut wurden. »Ziel des Moot Courts ist, sich mit einem aktuellen juristischen Thema auseinanderzusetzen und dabei die Fähigkeit zu trainieren, rechtliche Fragen von zwei unterschiedlichen Seiten zu beleuchten«, so Dörr. Bei der Erarbeitung der mündlichen Vorträge lernen die Teilnehmer, juristische Argumente taktisch und rhetorisch geschickt für ihre Partei einzusetzen. Dabei werden sie durch Fragen von der Richterbank, die mit »echten« Richtern, Rechtsanwälten und Verwaltungsbeamten besetzt ist, unterbrochen. Angesichts des beträchtlichen Aufwandes, der damit verbunden ist, im Wettbewerb inhaltlich wie formal eine gute Präsentation abzuliefern, gehören die Teilnehmer zu den besonders interessierten und vor allem engagierten Studierenden ihres Jahrgangs.

Unterstützt wird der Wettbewerb durch HengelerMueller Rechtsanwälte, Düsseldorf. Weitere Informationen zu der Veranstaltung: www.jura.uos.de/prof/doerr/

Weitere Informationen

Prof. Dr. Oliver Dörr, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Martinistraße 8, 49069 Osnabrück,
Telefon: +49 541 969 6050, Fax +49 541 969 6049,
odoerr@uni-osnabrück.de
www.jura.uos.de/prof/doerr/