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Pressemeldung

Nr. 242 / 2006

25. September 2006 : Grenzüberschreitende Zusammenarbeit - Uni Osnabrück: Internationale Rechtswissenschaftler zu Gast beim ELSI

Darf eine Behörde ein Verbot aussprechen, ohne die Betroffenen zuvor anzuhören oder ihre Entscheidung zu begründen? Oder darf sie eine Begünstigung ohne weiteres wieder entziehen, ohne das von den Bürgern in ihre Entscheidungen gesetzte Vertrauen berücksichtigen? Diese und weitere Fragen werden ab Dienstag, 26. September, Studierende und Professoren von renommierten Universitäten aus drei Ländern Europas miteinander diskutieren. Sie folgen einer Einladung des European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück, um Grundfragen des deutschen, englischen und niederländischen Verwaltungsrechts, also der rechtsstaatlichen Regeln für den Umgang zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden, zu erörtern.

Darf eine Behörde ein Verbot aussprechen, ohne die Betroffenen zuvor anzuhören oder ihre Entscheidung zu begründen? Oder darf sie eine Begünstigung ohne weiteres wieder entziehen, ohne das von den Bürgern in ihre Entscheidungen gesetzte Vertrauen berücksichtigen? Diese und weitere Fragen werden ab Dienstag, 26. September, Studierende und Professoren von renommierten Universitäten aus drei Ländern Europas miteinander diskutieren. Sie folgen einer Einladung des European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück, um Grundfragen des deutschen, englischen und niederländischen Verwaltungsrechts, also der rechtsstaatlichen Regeln für den Umgang zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden, zu erörtern.

Initiator und wissenschaftlicher Leiter des einwöchigen Seminars ist Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Direktor der öffentlichrechtlichen Abteilung des ELSI. Das Besondere an dem Besuch ist, dass es Schneider dank eines früheren Forschungssemesters in Oxford gelungen ist, neben der anerkannten Universität von Tilburg, zu der schon seit Jahren gute Kontakte bestehen, eine der berühmtesten Universitäten Europas als Partner für dieses Projekt zu gewinnen.

»Da im zusammenwachsenden Europa immer häufiger Behörden eines Mitgliedstaats Entscheidungen treffen, die nicht allein für Bürger dieses Landes von Bedeutung sind, werden solche rechtsvergleichenden Erkenntnisse immer wichtiger«, erklärt Schneider. Deshalb sei es das Ziel des Seminars, dass die Studenten bereits vorhandene Gemeinsamkeiten, aber auch die teilweise noch erheblichen Unterschiede zwischen den analysierten Verwaltungsrechtsordnungen kennen lernen.
<br<Die Studierenden werden nicht nur aus den drei genannten Ländern, sondern auch aus Polen, Russland und Singapur kommen, denn jede Universität hat auch noch einen Gaststudenten ausgewählt. Schneider: »Es ist uns sehr wichtig, dass die Studierenden nicht nur von Professoren und Dozenten der drei Länder unterrichtet werden, sondern in gemischten Teams den Reiz und die Schwierigkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Lösung ausgewählter Rechtsfragen ganz praktisch erfahren.« Neben dem anspruchsvollen Unterrichtsprogramm gibt es auch Gelegenheiten zum persönlichen Kennenlernen und zur Besichtigung einiger touristischer Höhepunkte Osnabrücks.</p>

Weitere Informationen

Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
European Legal Studies Institute,
Katharinenstraße 24, 49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 4501, Fax +49 541 969 4509,
jens-peter.schneider@uni-osnabrueck.de