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Pressemeldung

Nr. 41 / 2006

10. Februar 2006 : »Geschenkt ist nicht geschenkt« - European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück startet Projekt »Unentgeltlichkeit und Vertrag in Europa«

»Geschenkt ist geschenkt«, wie es so schön heißt. Dass sich Schenkungsrecht in der Praxis nicht ganz so einfach gestaltet, wie der Volksmund suggeriert, wissen die Mitarbeiter des Forschungsprojektes »Unentgeltlichkeit und Vertrag in Europa« zu berichten, das zu Jahresbeginn im European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück angelaufen ist. Das mehrjährige Projekt steht unter der Leitung des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel.

Bei dem von der Fritz Thyssen Stiftung großzügig geförderten Forschungsvorhaben handelt es sich um ein neues Teilprojekt der Study Group on a European Civil Code. Diese international besetzte Forschergruppe widmet sich der Aufgabe, gemeinsame Grundsätze des Privatrechts für Europa herauszuarbeiten und hat ihren Sitz ebenfalls in Osnabrück; sie wird von Prof. Dr. Dr. h.c. Christian von Bar geleitet.

Während andere Rechtsgebiete, wie etwa das Kaufrecht oder das Recht der außervertraglichen Haftung, von der Study Group bereits umfassend bearbeitet wurden, besteht im Bereich unentgeltlicher Verträge wie Schenkung, Leihe und Auftrag eine als schmerzlich empfundene Lücke. Als klärungsbedürftig erweist sich vor allem die Frage, ob aus rechtsvergleichender Perspektive ohne Gegenleistung überhaupt von einem Vertrag gesprochen werden kann. Hierbei handelt es sich keineswegs um juristische Spitzfindigkeiten: Nur wenn der Vertragsbegriff terminologisch genau umrissen ist, lässt sich zuverlässig entscheiden, ob eine Richtlinie oder Verordnung der Europäischen Gemeinschaft im konkreten Rechtsstreit einschlägig ist.

»Im Gegensatz zu anderen Gebieten des Wirtschaftsrechts, wie zum Beispiel dem Kaufrecht, werden die ökonomischen Auswirkungen insbesondere des Schenkungsrechts häufig unterschätzt«, so Schmidt-Kessel. »Praktische Probleme bereitet nicht das Gelegenheitsgeschenk zum Geburtstag oder zu Weihnachen, welches häufig mit dem Begriff der Schenkung assoziiert wird. Uns beschäftigen primär Rechtsgeschäfte mit gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen – man denke nur an Vermögensübertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge – oder solche mit wirtschaftlichem Hintergrund wie etwa ‚Werbegeschenke’«.

Tatkräftige Unterstützung erhält Schmidt-Kessel von seinem kleinen Team hochqualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen. Als Mitarbeiterinnen des Lehrstuhls sind Laetitia Franck (DEA en droit) für die romanischen Rechtsordnungen sowie für die Rechtsordnungen des deutschen Rechtskreises ref.iur. Sandra Müller am Projekt beteiligt. Eine weitere Stelle wird demnächst besetzt und ist vorwiegend dem englischen Recht gewidmet. Ebenfalls am Projekt beteiligt sind die externen Doktoranden Rechtsreferendarin Britta Herbers, Referendar Philip Haellmigk sowie Regierungsrat Michael Kawik, die rechtsvergleichend unter anderem zum italienischen, schweizerischen und polnischen Recht arbeiten.

»Durch den Austausch mit Juristen anderer Jurisdiktionen«, erläutert Sandra Müller, »dringt man nicht nur sehr viel besser zum Kern des zugrunde liegenden Sachproblems vor, sondern erhält zugleich ein schier unerschöpfliches Reservoir an Lösungsmöglichkeiten, was auch für das Verständnis des eigenen Rechts von großem Wert ist«. Dass auch sehr unterschiedliche Regelungen zu ähnlichen oder gar gleichen Ergebnissen führen können, weiß Laetitia Franck zu berichten: »In manchen romanischen Rechtsordnungen sind Schenkungen zwischen Ehegatten widerruflich, in Deutschland sind sie es nicht. Kommt es zur Scheidung ignoriert das deutsche Recht jedoch vielfach die Schenkung, so dass sie wirtschaftlich letztlich ohne Wirkungen bleibt.«

Erste Ergebnisse der Arbeiten will Schmidt-Kessel Anfang März einem Beratungsgremium aus fünf renommierten Wissenschaftlern aus Belgien, Estland, Irland, Italien und Spanien präsentieren. Im Juni sollen erste Vorentwürfe für Prinzipien eines Europäischen Schenkungsrechts auf einer internationalen Konferenz in Oslo vorgestellt werden.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften
Martinistraße 8, D-49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 6056, Fax +49 541 969 6059,
martin.schmidt-kessel@uni-osnabrueck.de