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Pressemeldung

Nr. 368 / 2009

13. November 2009 : Für besondere Leistungen und Befähigungen - Uni Osnabrück vergibt rund 150 Stipendien aus Landesmitteln / Antragsfrist bis zum 11. Dezember

Die Universität Osnabrück vergibt im Wintersemester 2009/10 rund 150 Stipendien aus Landesmitteln in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro. Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 11. Dezember 2009. »Wir können nur an alle Studierenden, die besondere Leistungen erbringen, appellieren, sich zu bewerben. Studieren mit Kind, Auslandsaufenthalte oder ehrenamtliches Engagement verbunden mit guten Studienleistungen sollen auf diese Weise anerkannt werden«, so die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke.

Die Universität Osnabrück vergibt im Wintersemester 2009/10 rund 150 Stipendien aus Landesmitteln in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro. Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 11. Dezember 2009. »Wir können nur an alle Studierenden, die besondere Leistungen erbringen, appellieren, sich zu bewerben. Studieren mit Kind, Auslandsaufenthalte oder ehrenamtliches Engagement verbunden mit guten Studienleistungen sollen auf diese Weise anerkannt werden«, so die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke.

Insgesamt 75.000 Euro stellt das Land Niedersachsen der Universität Osnabrück für dieses Programm bereit. Die Stipendien werden für besondere Leistungen, eine herausgehobene Befähigung sowie zur Stärkung des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen vergeben. 5 Prozent der Stipendien sollen an Studierende im ersten Hochschulsemester, 75 Prozent an deutsche Studierende ab dem zweiten Hochschulsemester sowie 20 Prozent an ausländische Studierende vergeben werden. Antragssteller müssen im laufenden Wintersemester in einem grundständigen Studiengang, also Bachelor, Staatsexamen, Diplom, Magister, oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück immatrikuliert sein.

Darüber hinaus ist festgelegt, dass sich die Studierenden in der Regelstudienzeit befinden, bzw. diese maximal um zwei Semester (grundständige Studiengänge) bzw. maximal um ein Semester (Masterstudiengänge) überschritten haben. Die besonderen Leistungen werden in erster Linie anhand der erbrachten Studienleistungen nachgewiesen. Auch ein Studienaufenthalt im Ausland wird hierbei anerkannt, bzw. unterstützt. Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Die Vergabe erfolgt durch eine zentrale Auswahlkommission noch im Dezember diesen Jahres, die Gelder werden im Frühjahr 2010 ausgezahlt.

Für die Anträge ist ein Formblatt zu verwenden, das unter www.uni-osnabrueck.de/15766.html ab dem 16. November heruntergeladen werden kann. Die verbindlichen Richtlinien zur Vergabe sind ebenfalls unter dieser Adresse einsehbar. Der Antrag ist bis zum 11. Dezember an die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke, zu richten und im Studierendensekretariat, StudiOS, Neuer Graben 27, 49069 Osnabrück, einzureichen.

Weitere Informationen

Universität Osnabrück,
Studierendensekretariat,
StudiOS, Neuer Graben 27, D-49069 Osnabrück,
Telefon: +49 541 969 7777,
studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de