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Pressemeldung

Nr. 331 / 2010

15. November 2010 : Für besondere Leistungen und Befähigungen - Uni Osnabrück vergibt 147 Stipendien im Rahmen des Landesstipendiums Niedersachsen

Die Universität Osnabrück vergibt im Wintersemester 2010/11 insgesamt 147 Stipendien aus Landesmitteln in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro. Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 30. November 2010. »Wir können nur an alle Studierenden, die besondere Leistungen erbringen, appellieren, sich zu bewerben. Studieren mit Kind, Auslandsaufenthalte oder ehrenamtliches Engagement verbunden mit guten Studienleistungen sollen auf diese Weise anerkannt werden«, so die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke.



Die Universität Osnabrück vergibt im Wintersemester 2010/11 insgesamt 147 Stipendien aus Landesmitteln in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro. Die Antragsfrist für dieses Programm endet am 30. November 2010. »Wir können nur an alle Studierenden, die besondere Leistungen erbringen, appellieren, sich zu bewerben. Studieren mit Kind, Auslandsaufenthalte oder ehrenamtliches Engagement verbunden mit guten Studienleistungen sollen auf diese Weise anerkannt werden«, so die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke.



Insgesamt 73.500 Euro stellt das Land Niedersachsen der Universität Osnabrück für dieses Programm bereit. Die Stipendien werden für besondere Leistungen, eine herausgehobene Befähigung sowie zur Stärkung des Austauschs zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen vergeben. 5 Prozent der Stipendien sollen an Studierende im ersten Hochschulsemester, 75 Prozent an deutsche Studierende ab dem zweiten Hochschulsemester sowie 20 Prozent an ausländische Studierende vergeben werden. Antragssteller müssen im laufenden Wintersemester in einem grundständigen Studiengang, also Bachelor, Staatsexamen, Diplom, Magister, oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Universität Osnabrück immatrikuliert sein.

 Darüber hinaus ist festgelegt, dass sich die Studierenden in der Regelstudienzeit befinden, bzw. diese maximal um zwei Semester (grundständige Studiengänge) bzw. maximal um ein Semester (Masterstudiengänge) überschritten haben.

Die besonderen Leistungen werden in erster Linie anhand der erbrachten Studienleistungen nachgewiesen. Auch ein Studienaufenthalt im Ausland wird hierbei anerkannt, bzw. unterstützt. Daneben werden Tätigkeiten in der akademischen bzw. studentischen Selbstverwaltung, ehrenamtliches Engagement sowie besondere soziale Umstände, so zum Beispiel bei angespannter finanzieller Situation kinderreicher Familien, berücksichtigt. Für Erstsemester erfolgt die Vergabe anhand der Abiturnote. Die Vergabe erfolgt durch eine zentrale Auswahlkommission noch im Dezember diesen Jahres, die Gelder werden im Frühjahr 2011 ausgezahlt.

Für die Anträge ist ein Formblatt zu verwenden, das ab sofort unter www.uni-osnabrueck.de/15766.html heruntergeladen werden kann. Die verbindlichen Richtlinien zur Vergabe sind ebenfalls unter dieser Adresse einsehbar. Der Antrag ist bis zum 30. November 2010 an die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Prof. Dr. Martina Blasberg-Kuhnke, zu richten und im Studierendensekretariat, StudiOS, Neuer Graben 27, 49069 Osnabrück, einzureichen.

Weitere Informationen

Universität Osnabrück
Studierendensekretariat
StudiOS
Neuer Graben 27, D-49069 Osnabrück

Telefon: +49 541 969 7777
studierendensekretariat@uni-osnabrueck.de
www.uni-osnabrueck.de/15766.html