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Pressemeldung

Nr. 164 / 2006

16. Juni 2006 : Ehrung für führenden Steuerrechtler - Universität Osnabrück verleiht Prof. Dr. Paul Kirchhof die Ehrendoktorwürde

Prof. Dr. Paul Kirchhof von der Universität Heidelberg ist ein führender Wissenschaftler auf dem Gebiet des Verfassungs- und Steuerrechts. Sein besonderes Anliegen ist die Entwicklung eines Steuergesetzbuchs für Deutschland. Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität würdigt Kirchhofs wissenschaftliche Arbeit durch die Verleihung der Ehrendoktorwürde.

Prof. Dr. Paul Kirchhof von der Universität Heidelberg ist ein führender Wissenschaftler auf dem Gebiet des Verfassungs- und Steuerrechts. Sein besonderes Anliegen ist die Entwicklung eines Steuergesetzbuchs für Deutschland. Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität würdigt Kirchhofs wissenschaftliche Arbeit durch die Verleihung der Ehrendoktorwürde. Im Rahmen eines Festaktes anlässlich der Ehrenpromotion am Freitag, 23. Juni, um 16 Uhr in der Osnabrücker Kunsthalle Dominikanerkirche werden unter anderem der Präsident der Universität, Prof. Dr.-Ing. Claus Rollinger, und der Dekan des Fachbereichs, Prof. Dr. Andreas Fuchs, sprechen. »Die Verleihung der Ehrendoktorwürde an diesen herausragenden Juristen steht in der langjährigen Tradition des Fachbereichs, verdienten Rechtswissenschaftlern, wie zuvor Richard M. Buxbaum und Hans-Ludwig Schreiber, unsere Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Leistung auszudrücken«, erklärte Fuchs.

Kirchhof, 1943 in Osnabrück geboren, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und München und legte 1966 seine Erste Juristische Staatsprüfung ab. 1968 wurde er an der Universität München promoviert und bestand 1969 die Zweite Juristische Staatsprüfung. Von 1970 bis 1975 war Kirchhof als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Deutsches und Internationales Steuerrecht der Universität Heidelberg tätig. 1974 folgte die Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht sowie Verwaltungslehre.

1975 folgte der Ruf auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Finanz- und Steuerrechts an der Universität Münster. Vom 1976 bis 1978 war er Prorektor der Universität Münster und Stellvertreter des Rektors. 1981 nahm Kirchhof einen Ruf an die Universität Heidelberg an, wo er als Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht tätig war. 1987 wurde Kirchhof zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt und gehörte bis 1999 dem Zweiten Senat an. Nach Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht gründete Kirchhof am Institut für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg die »Forschungsstelle Bundessteuergesetz«.

»Kirchhof verfügt über ein ungewöhnlich breites Oeuvre, bei dem neben zahlreichen Monographien, Zeitschriften- und Festschriftbeiträgen die Herausgeberschaft für das Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland und des Kommentars zum Einkommensteuergesetz herausragt«, erklärt der Osnabrücker Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, der die Laudatio halten wird. In seinen Monographien beschränkt er sich nicht auf im engeren Sinne juristische Themen, sondern widmet sich der Theorie des Verfassungsstaates der Gegenwart in seiner ganzen Breite. Seine Beiträge zu Fachzeitschriften und Sammelwerken, die allein 240 Titel ausmachen, weisen einen Schwerpunkt im Finanz- und Steuerrecht auf, reichen aber weit über dieses Fachgebiet hinaus. Mit zahlreichen weiteren Aufsätzen in der Tagespresse und Wochenzeitungen weiß Kirchhof stets auch eine breitere Leserschaft für Rechtsprobleme zu interessieren.

Sowohl der Stadt als auch der Universität Osnabrück ist der Rechtswissenschaftler seit langem eng verbunden. Von 1979 bis 1981 gehörte Kirchhof der Aufbaukommission für den Fachbereich Rechtswissenschaften an. In dieser Funktion hat er das Aufbaukonzept mit entwickelt und an den ersten Berufungen mitgewirkt. Die Kontakte zur Universität Osnabrück – insbesondere mit dem später gegründeten Institut für Finanz- und Steuerrecht – sind stets intensiv gepflegt worden.

Weitere Informationen

Dekan Prof. Dr. Andreas Fuchs, Universität Osnabrück,
Fachbereich Rechtswissenschaften,
Heger-Tor-Wall 14, 49069 Osnabrück,
Tel. +49 541 969 6128, Fax +49 541 969 4579,
andreas.fuchs@uni-osnabrueck.de