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Pressemeldung

Nr. 268 / 2009

12. August 2009 : Doktorand der Universität Osnabrück gewürdigt - Wissenschaftspreis der Juristischen Gesellschaft Osnabrück-Emsland verliehen

Verdienter Lohn für hervorragende wissenschaftliche Arbeit mit Praxisrelevanz: Der Wissenschaftspreis der Juristischen Gesellschaft Osnabrück-Emsland geht in diesem Jahr an Dr. Matthias Decker. Der Doktorand der Universität Osnabrück wird damit für seine Dissertation zum Thema »Öffentlich-rechtlicher Rechtsschutz der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre in Übernahmesituationen« ausgezeichnet. Der Wissenschaftspreis wird alle zwei Jahre für herausragende Leistungen vergeben und ist mit 2.000 Euro dotiert.

Verdienter Lohn für hervorragende wissenschaftliche Arbeit mit Praxisrelevanz: Der Wissenschaftspreis der Juristischen Gesellschaft Osnabrück-Emsland geht in diesem Jahr an Dr. Matthias Decker. Der Doktorand der Universität Osnabrück wird damit für seine Dissertation zum Thema »Öffentlich-rechtlicher Rechtsschutz der Zielgesellschaft und ihrer Aktionäre in Übernahmesituationen« ausgezeichnet. Der Wissenschaftspreis wird alle zwei Jahre für herausragende Leistungen vergeben und ist mit 2.000 Euro dotiert.

»Herr Decker hat mit seiner Arbeit nicht nur eine Vielzahl von interessanten Lösungsvorschlägen aufgeworfen, sondern auch Praxisnähe bewiesen«, lobte Dr. Reinhold Kassing, stellvertretender Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft in seiner Laudatio anlässlich der Urkunden-Verleihung. Der Preisträger hat eine bewegte Vita: Geboren 1974 in Kusel, absolvierte Decker sein Studium der Rechtswissenschaften in Koblenz und Barcelona, die Stationen seines Rechtsreferendariats hießen New York und Düsseldorf. Seit 2006 ist er als Anwalt bei der internationalen Sozietät Shearman & Sterling ebenfalls in Düsseldorf tätig.

»Die Dissertation bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Wirtschaftsprivat- und Wirtschaftsverwaltungsrecht«, so der Doktorvater des Prämierten, Prof. Dr. Andreas Fuchs. Sie greife Themen auf, die als »Dauerbrenner« des wissenschaftlichen Diskurses im öffentlichen Recht gelten. Deckers Kernthese sei die Aussage, dass zwischen Rechten und Interessen kein Ausschluss-, sondern ein Stufenverhältnis bestehe. Gerade im Bereich des Wertpapiererwerbs und -übernahmegesetz (WpÜG) finde die Arbeit Anwendung. Dort seien noch viele praxisrelevante Fragen offen, die von Decker nun neu diskutiert würden, so Fuchs abschließend.