Hauptinhalt

Topinformationen

Pressemeldung

Nr. 19 / 1996

12. Februar 1996 : Thesen für eine nationale und europäische Einwanderungsgesetzgebung - Tagung "Einwanderungsland Bundesrepublik in der Europäischen Union" mit 15 führenden Experten

Mit dem Ziel, grundlegende Thesen für die bundesdeutsche Einwanderungspolitik und eine künftige Einwanderungsgesetzgebung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu entwickeln, beginnt am Freitag, 23. Februar 1996, eine internationale Tagung an der Universität Osnabrück. An der zweitägigen Veranstaltung, die unter dem Titel "Einwanderungsland Bundesrepublik in der Europäischen Union" am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität stattfindet, werden 15 führende Wissenschaftler aus verschiedenen europäischen Ländern sowie Experten mehrerer Fachinstitutionen aus dem In- und Ausland teilnehmen. Der Osnabrücker Rechtswissenschaftler und Tagungsleiter Prof. Dr. Albrecht Weber: "Nach den Erkenntnissen der internationalen Migrationsforschung sind die Bundesrepublik und viele andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union längst als Einwanderungsländer einzustufen, auch wenn dies von der Politik immer wieder dementiert wird. Es ist also dringend geboten, eine wissenschaftlich fundierte Diskussion darüber zu führen, ob und nach welchen Kriterien der Zuzug gesteuert werden soll und welche rechtlichen Steuerungsinstrumente hier zur Verfügung stehen. Dabei wird es auch darum gehen, Leitlinien für eine europaweite Konzeption zu entwickeln, denn ohne die Abstimmung in der EU wird jede nationale Einwanderungsgesetzgebung ein Torso bleiben."

Wie der Rechtswissenschaftler betont, werde in der aktuellen Debatte zwar immer wieder auf die "klassischen" Einwanderungsländer USA, Kanada und Australien verwiesen, doch sei noch ungeklärt, ob sich ihre Modelle der Einwanderungsplanung ohne weiteres auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union übertragen ließen. Prof. Weber: "Wir wollen aus den Erfahrungen der klassischen Einwanderungsländer lernen, müssen aber auch die besonderen Voraussetzungen der Einwanderungssituation einzelner Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berücksichtigen." Dazu gehören nach Angaben des Osnabrücker Rechtswissenschaftlers beispielsweise die jeweiligen traditionellen Einwanderungsströme, historisch bedingte Zuzugsrechte oder "subjektive" Aufenthaltsansprüche. Teil zwei der Tagung wird sich mit den Möglichkeiten einer Zuwanderungsbegrenzung und den sogenannten personalen Einwanderungskriterien befassen. Dabei geht es nach Angaben von Prof. Weber weniger um eine "Analyse des rechtlichen Status quo", sondern vor allem um die Diskussion rechtspolitischer Konzepte für die unterschiedlichen Einwanderungsgruppen, die aus familiären, wirtschaftlichen oder humanitären Gründen kommen. Zentrale Fragestellungen seien hier der Aufenthaltsstatus und die Staatsangehörigkeit. Die Angleichung der unterschiedlichen Regelungsmodelle auf europäischer Ebene und die Konzeption einer umfassenden EU-weiten Einwanderungsgesetzgebung mit ihren wesentlichen verfahrensrechtlichen, materiellen und institutionellen Voraussetzungen sind dann Thema im abschließenden Teil der Tagung.

Prof. Weber: "Bisher hat sich die Politik gesträubt, auf die bestehende Einwanderung mit einem abgestimmten Konzept der Zuzugssteuerung und der Eingliederung zu reagieren, was große Ängste und Unsicherheit in der Bevölkerung ausgelöst hat. Es scheint daher für die Wissenschaft wichtiger denn je, nicht nur eine Bestandsaufnahme der Forschungsergebnisse vorzulegen, sondern auch Lösungsstrategien zu erarbeiten."