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Pressemeldung

Nr. 98 / 1998

25. Juni 1998 : Bewerbungsfrist für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung endet am 15. Juli - Dezernat Studentische Angelegenheiten: Anträge müssen bis dahin bei der Uni eingegangen sein

Die Bewerbungsfrist für Studiengänge an der Universität Osnabrück, für die eine Zulassungsbeschränkung besteht, endet für das Wintersemester 1998/99 am Mittwoch, 15. Juli 1998. Da es sich um eine sogenannte Ausschlußfrist handelt, muß der Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes bis zu diesem Zeitpunkt bei der Hochschule eingegangen sein, damit dieser noch im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden kann. Das Datum des Poststempels gelte nicht, so das Dezernat Studentische Angelegenheiten der Universität Osnabrück. Auch bei einer verspäteten Aushändigung des Abiturzeugnisses muß der Antrag bis zum 15. Juli 1998 vorliegen. Das Zeugnis müsse dann unverzüglich nachgereicht werden. Das Dezernat rät allen Studieninteressenten, ihre Anträge so schnell wie möglich an das Studentensekretariat der Universität Osnabrück, Neuer Graben/Schloß, 49069 Osnabrück, zu senden oder im Studentensekretariat im Hauptgebäude des Osnabrücker Schlosses abzugeben.

Das Dezernat Studentische Angelegenheiten weist weiter darauf hin, daß Bewerbungen für die Studiengänge Betriebswirtschaft, Biologie, Psychologie und Rechtswissenschaften an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund gerichtet werden müssen. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentensekretariats gern zur Verfügung.