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Fachgebundene Hochschulreife und Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung
Rechtsgrundlage
Fachrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und
Umwelttechnologie
Mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife oder mit dem Erwerb der Fachhochschulreife aufgrund schulischer Fachrichtung − Fachrichtung Agrarwirtschaft,
Bio- und Umwelttechnologie − kann an der Universität Osnabrück studiert werden:
Ein-Fach-Bachelorstudiengang
! Zu beachten sind etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
u. a. Berufsziel Lehramt an Gymnasien oder Qualifikation für ein fachwissenschaftliches Masterstudium
und (zwingend) ein weiteres i. d. R. frei wählbares Fach.
Hinweis
Der erfolgreiche berufsqualifizierende Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit den Fächern Geoinformatik und Umweltsystemwissenschaft qualifiziert nicht für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Universität Osnabrück mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien, aber grundsätzlich für die Aufnahme eines Studiums in entsprechend angebotenen fachwissenschaftlichen Masterstudiengängen.
! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Bachelorstudiengang Berufliche Bildung
Berufsziel Lehramt an Berufbildenden Schulen
Fachrichtung Ökotrophologie in Kooperation mit der Hochschule Osnabrück
und (zwingend) ein weiteres i. d. R. frei wählbares Fach.
! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.
Bachelorstudiengang Bildung, Erziehung und Unterricht
Berufsziel Lehramt an Haupt- und Realschulen
und (zwingend) ein weiteres i. d. R. frei wählbares Fach.
! Zu beachten sind insgesamt die möglichen Fächerkombinationen, etwaig bestehende Zulassungsbeschränkungen und/oder i. Ü. erforderliche Zugangsvoraussetzungen – z. B. Sprachkenntnisse.