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Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich gilt:
Bei jeglichen Fragen zur fächerübergreifenden Prüfungsverwaltung kontaktieren Sie bitte die zuständige Ansprechperson im Mehrfächer-Prüfungsamt.
In allen fachbezogenen Prüfungsangelegenheiten berät und informiert Sie das zuständige Fachprüfungsamt (PDF, 774 kB) im jeweiligen Fachbereich.
- 1. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
- 2. Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung bzw. Abschlussprüfung anmelden?
- 3. Ich habe Probleme bei der Online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden?
- 4. Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten?
- 5. Was muss ich tun, wenn ich am Tag der Prüfung erkranke und die Prüfung nicht antreten kann?
- 6. Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?
- 7. Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
- 8. Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?
- 9. Kann ich mich exmatrikulieren lassen, wenn ich meine Abschlussarbeit (BA/MA) abgegeben habe?
- 10. Können Prüfungen wiederholt werden und was ist der "Joker"?
- 11. Wer bestätigt mir den studienrelevanten Auslandsaufenthalt in meinem Mehrfächer-Studiengang?
- 12. Wer füllt für meinen Mehrfächer-Studiengang das Formblatt 5 gem. § 48 BAföG aus?
- 13. Ich studiere den 2-Fächer-Bachelorstudiengang. Welcher Hochschulgrad wird mir nach erfolgreichem Abschluss dieses Studiengangs verliehen?
- 14. Ich bin fertig mit dem Studium. Wie bekomme ich meine Abschlussdokumente?
- 15. Wie lange dauert die Erstellung der Abschlussdokumente?
- 16. Kann ich meine Abschlussdokumente schneller bekommen?
- 17. Ich möchte mich für einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Master of Education) bewerben. Was habe ich zu beachten?
- 18. Ich bin vorläufig im Masterstudiengang eingeschrieben. Was habe ich zu beachten?
- 19. Wie erhalte ich eine amtliche Beglaubigung von universitären Dokumenten?
1. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
Generell gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige Püfungsordnung des (Teil-)Studiengangs. Sollte während Ihres Studiums eine neue oder geänderte Prüfungsordnung in Kraft treten, studieren Sie in der Regel nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung. Bitte beachten Sie dabei auch immer die Übergangsregelungen. Direkt zu allen Prüfungsordnungen
2. Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung bzw. Abschlussprüfung anmelden?
Sie können sich auf zwei verschiedene Arten zu einer Modulprüfung oder für einen Studiennachweis anmelden:
- Per Online-Anmeldung über HISinONE der Universität Osnabrück.
Dort finden Sie alle für Sie online anmeldbaren Prüfungen und Studiennachweise. - Nicht-online anmeldbare Prüfungen melden Sie bitte direkt bei den Prüfenden an.
Die Anmeldung zu einer Abschlussarbeit (PDF, 225 kB) erfolgt per Antrag über das zuständige Prüfungsamt.
3. Ich habe Probleme bei der online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden?
Sie können sich generell während des Anmeldezeitraums für den jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung oder den Studiennachweis an- und abmelden. Wenn hierbei technische Probleme auftreten sollten, können diese verschiedene Ursachen haben. Stellen Sie bitte zunächst sicher, dass Sie das Uni-Login benutzen, um sich an- oder abzumelden. Näheres finden Sie hier. Wenn das Problem auch bei einem erneuten Versuch auftritt, kontaktieren Sie das HISinONE-Team, damit Sie im konkreten Fall Hilfe erhalten. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen unter +49 541 969 6666 oder per E-Mail an hisinone@uni-osnabrueck.de.
Falls eine Prüfung oder ein Studiennachweis, zu der oder dem Sie sich online anmelden möchten, nicht in HISinONE aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Prüfungsamt (PDF, 774 kB).
4. Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten?
Sie können von Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, nur unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- Mit der Angabe und Anerkennung von triftigen Gründen (z. B. Krankheit) ist ein Rücktritt möglich. Die triftigen Gründe müssen nachgewiesen werden (z. B. ärztliches Attest bei Krankheit). Nutzen Sie ggf. bitte das hinterlegte Formular (PDF, 298 kB).
- Die Abmeldung von der Prüfung ohne Gründe ist nur bis spätestens eine Woche vor der Prüfung möglich.
5. Was muss ich tun, wenn ich am Tage der Prüfung erkranke und die Prüfung nicht antreten kann?
Wenn Sie am Tag einer Prüfung erkrankt sind, müssen Sie unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Erkrankung bestätigt. Fügen Sie Ihrer formlosen Krankmeldung das hinterlegte Formular (PDF, 298 kB) bei. Beides müssen Sie sofort ("unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern") bei Ihrer jeweiligen Sachbearbeitung im zuständigen Prüfungsamt (PDF, 774 kB) einreichen. Bei individuellen Prüfungen (z. B. mündliche Prüfungen, Referate) setzen Sie außerdem die Prüfenden umgehend in Kenntnis von Ihrer Erkrankung.
6. Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?
Reichen Sie beim zuständigen Prüfungsamt (siehe Briefkopf des Zulassungsbescheides zur Bachelor- oder Masterarbeit) ein ärztliches Attest zusammen mit einem formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit ein. Die Bearbeitungszeit wird bei dem Vorliegen triftiger Gründe entsprechend verlängert.
7. Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anErkennen lassen?
Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.
8. Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?
Nein, das Ablegen einer Prüfungsleistung während einer Beurlaubung ist nicht möglich, da beurlaubte Studierende als „abwesend“ gelten. Wenn Sie während eines beurlaubten Semesters dennoch Prüfungsleistungen ablegen, werden diese nicht anerkannt. Die Leistung gilt als nicht erbracht!
Eine Beurlaubung während des Schreibens der Bachelor- oder Masterarbeit ist ebenfalls nicht möglich, da es sich hierbei um Prüfungsleistungen handelt.
Eine Ausnahme kann auf Antrag nur genehmigt werden, wenn Prüfungsleistungen während eines Auslandsstudiums erbracht werden. Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung vor Ablauf von einem Monat nach Veranstaltungsbeginn erbringen, können Sie sich rückwirkend exmatrikulieren (nicht beurlauben lassen). In diesem Fall wird Ihnen Ihr Studienbeitrag erstattet.
Weitere Informationen:
9. Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit (BA/MA) abgegeben habe?
Ja, eine Exmatrikulation ist nach der Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. nach Ablegung der mündlichen Abschlussprüfung möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt sämtliche Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Für den Zeitraum der Bewertung der Abschlussarbeit durch die Prüfenden brauchen Sie nicht mehr eingeschrieben zu sein. Hinweise zur Exmatrikulation auf eigenen Antrag
10. Können Prüfungen wiederholt werden und was ist der "Joker"?
Informationen zur Wiederholung von Prüfungen und zum "Joker" finden Sie in § 14 der allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Osnabrück.
11.Wer bestätigt mir den studienrelevanten Auslandsaufenthalt in meinem Mehrfächerstudiengang?
Hier finden Sie Informationen zum Verfahren, Ansprechpersonen und einen Vordruck zur Bescheinigung über die Absolvierung eines studienrelevanten Auslandsaufenthalts beim Studium moderner Sprachen als pdf-Formular (PDF, 819 kB) zum Download.
12. Wer füllt für meinen Mehrfächerstudiengang das Formblatt 5 gem. § 48 BAföG aus?
Hier finden Sie Informationen zum Verfahren (PDF, 482 kB) und das Formblatt 5 (PDF, 108 kB) als pdf-Formular zum Download.
13. Ich studiere den 2-Fächer-Bachelor Studiengang. Welcher Hochschulgrad wird mir nach erfolgreichem Abschluss dieses Studiengangs verliehen?
Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Hochschulgrad „Bachelor of Science“ ( B.Sc. ) oder „Bachelor of Arts“ (B.A.) verliehen. Der „Bachelor of Science“ ( B.Sc. ) wird verliehen, wenn das Hauptfach oder beide Kernfächer den Naturwissenschaften und bzw. oder der Mathematik oder der Informatik oder der Umweltsystemwissenschaft oder der Geoinformatik oder der Volkswirtschaftslehre entstammen. Im übrigen wird der Grad „Bachelor of Arts“ verliehen.
Vgl. § 3 Satz 1-3 studiengangsspezifische Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelorstudiengang
14. ICH BIN FERTIG MIT DEM STUDIUM. WIE BEKOMME ICH MEINE ABSCHLUSSDOKUMENTE?
Bitte lassen Sie PATMOS den Antrag auf Erstellung der endgültigen Abschlussdokumente zukommen. Wir können Ihre Abschlussdokumente erst ausstellen, wenn 180 LP im Bachelor bzw. 120 LP im Master (sowie ggf. weitere Auflagen wie z. B. Sprachnachweise, studienrelevanter Auslandsaufenthalt, berufspraktische Tätigkeiten oder Angleichungsstudien) ordnungsgemäß in HISinONE verbucht sind.
Das Gesamtpaket der Abschlussdokumente umfasst das Original der Urkunde, das Original des Zeugnisses, das Diploma Supplement, das transcript of records sowie je drei beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis.
Bei den kooperativen Studiengängen umfasst das Gesamtpaket der Abschlussdokumente das Original der Urkunde, das Original des Zeugnisses, das transcript of records von Universität und Hochschule sowie je drei beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis.
15. Wie lange dauert die Erstellung der Abschlussdokumente?
Sie müssen 5 Wochen für den Erstellungsprozess einplanen. Warum ist das so?
Wenn sich Ihr Abschluss in HISinONE generiert hat, werden Ihre Abschlussdokumente umgehend von PATMOS vorbereitet und per Hauspost an den Fachbereich gesendet, in welchem die Abschlussarbeit verfasst wurde. Dekan:innen und Prüfungsausschussvorsitzende unterschreiben die Originale von Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement und transcript of records. Dann werden diese Dokumente per Hauspost zurück ans PATMOS gesendet. Wir fertigen die Beglaubigungen an und drucken ggf. weitere Leistungsübersichten. Sie werden von uns sofort per E-Mail informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente abholbereit sind. Derzeit werden die Abschlussdokumente jedoch ausschließlich per Post verschickt.
Hinweise für Absolvent:innen der kooperativen Studiengängen:
Auf Ihren Abschlussdokumenten müssen Vertreter:innen von Universität und Hochschule unterschreiben, insgesamt vier Personen. Die fünf Wochen Bearbeitungszeit werden daher üblicherweise voll ausgeschöpft.
16. Kann ich meine Abschlussdokumente schneller bekommen?
Nein, eine Beschleunigung dieses Prozesses ist nicht möglich. Alle Arbeiten in Bezug auf Abschlussdokumente werden von PATMOS umgehend erledigt. Die Hauspost wird jeden Tag verteilt. Dekan:innen und Prüfungsausschussvorsitzende müssen jedoch vor Ort sein, um die Unterschriften zu leisten. Auf diesen Teil des Erstellungsprozesses haben wir keinen Einfluss. Bei längeren Abwesenheiten ist die Vertretung gesichert. Bitte sehen Sie davon ab nachzufragen, wie lange es noch dauert, bis die Abschlussdokumente abholbereit sind. Wir können dazu keine Aussage treffen und informieren Sie umgehend, sobald die Dokumente abholbereit sind.
Achtung: Derzeit kann es zu Verzögerungen durch und auf dem Postweg kommen.
17. Ich möchte mich für einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang (Master of Education) bewerben. Was habe ich zu beachten?
Die Bewerbung für den Masterstudiengang erfolgt online:
Die Studienplätze in Masterstudiengängen werden nach unterschiedlichen Kriterien vergeben, die in der Zugangs- und Zulassungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs geregelt sind. Voraussetzung für die Zulassung in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines fachlich einschlägigen berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses (in der Regel: Bachelor) sowie der Nachweis der besonderen Eignung. Die Bewerbung für einen Masterstudiengang ist auch möglich, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, aber im Laufe des ersten Mastersemesters zu erwarten ist. In diesem Fall sind spezielle Fristen zu beachten und eine besonders sorgfältige Planung ist erforderlich. Bitte beachten Sie daher die Informationen zum vorläufigen Masterstudium.
Welche Unterlagen zusammen mit dem ausgedruckten Zulassungsantrag einzureichen sind, können Sie ebenfalls der jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Wenn alle Kriterien nach der Zugangs- und Zulassungsordnung erfüllt sind und Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Bitte lesen Sie diesen aufmerksam und beachten Sie die Hinweise zur Immatrikulation und eventuellen Auflagen.
18. Ich bin vorläufig im Masterstudiengang eingeschrieben. Was habe ich zu beachten?
Informationen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid zum jeweiligen Masterstudiengang und in den Informationen zum vorläufigen Masterstudium.
19. Wie erhalte ich eine amtliche Beglaubigung von universitären Dokumenten?
PATMOS beglaubigt derzeit leider keine universitären Zeugnisse und weitere Dokumente. Fragen Sie für eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten bitte zwischenzeitlich beim Bürgeramt Ihrer Kommune nach.