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Wahlen Senat und Fachbereichsräte

Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtszeit ab 1. April 2025 gesucht!

Online-Wahltermin

10. Dezember 2024, 9 Uhr, bis 12. Dezember 2024, 15 Uhr

Sie möchten mitbestimmen, wenn es um die Ordnungen der Universität, Ihren Fachbereich oder Ihren Studiengang geht?

Dann ist es Zeit für eine Kandidatur im Senat und/oder Fachbereichsrat! 

Vom 10. bis 12. Dezember 2024 finden die Wahlen der Studierendengruppe zum Senat und den Fachbereichsräten statt. Die Amtszeit beginnt am 1. April 2025.


Warum ist die Wahl so wichtig?

Der Senat und die Fachbereichsräte nehmen entscheidenden Einfluss auf Entwicklungen in der Universität. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter setzen sich für die Interessen ihrer jeweiligen Statusgruppe in den Gremien ein und nehmen damit aktiv an der Gestaltung der Universität teil! Wir haben einige Beispiele aus der Praxis für Sie zusammengestellt. Ganz aktuell sind die vollkommen überarbeitete Allgemeine Prüfungsordnung sowie die neue Onlineprüfungsordnung zu nennen.

Welche Aufgaben haben der Senat und die Fachbereichsräte?

Zu den Aufgaben des Senats und der Fachbereichsräte.
 

Ich möchte kandidieren. Was muss ich tun?

Wahlvorschläge müssen bis zum 18. November 2024, 15 Uhr (Ausschlussfrist!!!) bei der beauftragten Wahlleiterin eingereicht sein. Jeder Wahlvorschlag muss von der Bewerberin oder dem Bewerber eigenhändig unterschrieben sein. Das entsprechende Formblatt finden Sie unten unterWahlunterlagen. Eine Kandidatur kann alleine (Einzelwahlvorschlag) oder als Zusammenschluss mehrerer Kandidatinnen und Kandidaten (Listenwahlvorschlag) erfolgen. Weitere Infos dazu sind denFAQ zum Thema Wahlen zu entnehmen.

Die Wahlvorschlagslisten können Sie außer auf dem postalischen Weg auch als unterschriebenes, eingescanntes pdf-Dokument per E-Mail an gremien@uni-osnabrueck.de schicken.

Wie und wann kann ich wählen?

Sie können in der Zeit vom 10. Dezember 2024 (9 Uhr) bis zum 12. Dezember 2024 (15 Uhr) wählen.

Die Wahlen finden als Online-Wahlen statt. Der Link zur Wahlplattform und das Prozedere zur Anmeldung an der Wahlplattform wird ab dem 2. Dezember 2024 in der Wahlbekanntmachung und hier auf dieser Seite bekannt gegeben.

Wahlberechtigt zu diesen Wahlen sind alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Universität Osnabrück. Der Personenkreis beschränkt sich dieses Jahr auf alle wahlberechtigten Studierenden aller Fachbereiche. Genauere Informationen dazu sind der Wahlausschreibung unter Wahlunterlagen zu entnehmen. 

Als Studierende erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung, die Sie über das Campus-Management herunterladen und/oder ausdrucken können, indem Sie sich im Campus-Managementsystem der Universität Osnabrück mit der persönlichen Benutzerkennung (LDAP-Kennung) anmelden. Diese wird unter „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Bescheinigungen“ zur Verfügung gestellt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die beauftragte Wahlleiterin Pia Wortmann gerne zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu den Wahlen im Allgemeinen und zum Thema Hochschulpolitik finden Sie auf der Seite Gremien: Kandidieren und wählen.

Pia Wortmann

Tel.: +49 541 969-4107
Fax: +49 541 969-4969
pia.wortmann@uni-osnabrueck.de

Raum: 13/124
Dezernat 4: Akademische Angelegenheiten, Justitiariat, zentrale Verwaltungsangelegenheiten
Neuer Graben 29
49074 Osnabrück

Wahlunterlagen

Hinweis zum Dokument "Zugehörigkeitserklärung":

Von der Zugehörigkeitserklärung können alle wahlberechtigten Personen Gebrauch machen, die mehreren Gruppen oder Fachbereichen angehören. Damit können Sie bestimmen, in welcher Gruppe und/oder in welchem Fachbereich Sie Ihr Wahlrecht ausüben möchten. Es ist nicht möglich, in mehreren Gruppen und/oder Fachbereichen gleichzeitig zu wählen.