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Zulassungsbescheid
für internationale Studierende

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie von der Universität Osnabrück einen Zulassungsbescheid. Damit wird Ihnen ein Studienplatz angeboten.

Sie müssen nun bestätigen, dass Sie den Studienplatz in Anspruch nehmen wollen. Schicken Sie dazu rechtzeitig die Annahmeerklärung zurück, die Sie mit dem Zulassungsbescheid bekommen! Ihr Studienplatz wird unter Umständen an jemand anderen vergeben, wenn Sie nicht rechtzeitig antworten. 

Austauschstudierende von Partnerhochschulen sowie Studierende im Kurzzeitstudium müssen keine Annahmeerklärung schicken.

Ihr Zulassungsbescheid gibt Auskunft darüber,

  • für welchen Studiengang Sie einen Studienplatz bekommen haben
  • in welchem Studiensemester (Wintersemester oder Sommersemester) Sie Ihr Studium aufnehmen können
  • bis wann Sie sich an der Universität anmelden ("immatrikulieren") müssen
  • ob Sie noch weitere Dokumente (z. B. Zeugnisse, Sprachnachweise) einreichen müssen
  • ob Sie die DSH-Sprachprüfung noch ablegen müssen
  • ob Sie noch das Studienkolleg besuchen müssen

Deutschkenntnisse

Wenn Sie die für das Studium erforderlichen Deutschkenntnisse bei der Bewerbung noch nicht nachgewiesen haben, erfolgt die Zulassung zum Studium an der Universität Osnabrück unter dem Vorbehalt, dass Sie die nötigen Sprachnachweise zur Immatrikulation vorlegen.

Studienbeginn

Mit der Zulassung zum Studium erhalten Sie auch die Einladung zur Orientierungswoche (Welcome Week) und zur Einführungswoche in den Fachbereichen.

Die Welcome Week ist ein Angebot des International Office, speziell für ausländische Studierende.

Während der allgemeinen Einführungswoche, die zu Beginn des Wintersemesters organisiert wird, erfolgt für bestimmte Studiengänge die Einteilung in Tutorien und Arbeitsgruppen. Das ist wichtig und entscheidend für Ihren Studienerfolg.

Bitte beantragen Sie Ihr Visum früh genug, damit Sie an diesen Einführungsveranstaltungen teilnehmen können.